Legalisierung | Neuigkeiten | 30. März 2024

High-Lights KW12: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰

Einleitung

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, welche die Cannabis-Welt bewegt haben. Die News der KW11 findest du hier.

Wie zu erwarten, ging es in den vergangenen Tagen ausschließlich um die kommende Legalisierung zum 01.04.24. Nicht nur bei etablierten Tageszeitungen oder der Tagesschau, auch wir bei Hanf im Glück haben einige wichtige Neuigkeiten auf Lager.


Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.

Hanf im Glück Podcast mit Spezialfolge am 01.04.24

Zum Inkrafttreten der (Teil-)Legalisierung werden wir eine Spezialfolge veröffentlichen, in welcher wir auf das CanG (Cannabisgesetz) eingehen. Insbesondere was für jede einzelne Person wichtig ist, worauf es zu achten gilt und mehr. Veröffentlicht wird die Folge selbstverständlich morgens um 4:20.

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CSC Voranmeldung

Verein Pionier Rang Produkt

Finaler Reminder: Die vorläufige CSC Anmeldung per E-Mail ist um eine priorisierte Anmeldung erweitert worden. Auf Grund der extrem hohen Nachfrage aus ganz Deutschland gibt es nun eine Voranmeldung ohne Wartezeit, mit bis zu 20% Cannabis-Rabatt auf Lebenszeit und weiteren exklusiven Vorteilen. Bereits tausende Mitglieder haben sich für einen Rang im Pionierprogramm entschieden. Hier findest du alle Infos.


Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.

CanG unterzeichnet

Das Cannabisgesetz (CanG) wurde am 27.04.24 unterzeichnet. Die geplante (Teil-)Legalisierung von Cannabis wird am 1. April in Kraft treten. In Abwesenheit des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der sich im Urlaub befindet, unterzeichnete Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Gesetz.

Zweifel an der Unterschrift und dem Inkrafttreten hatte weder die Community noch die unterstützenden Parteien.

THC-Grenzwert für das Autofahren: Experten empfehlen 3,5 ng/ml

Die Anhebung des THC-Grenzwert ist mit dem Inkrafttreten des CanG unbedingt notwendig. Die derzeitige Grenze von 1 ng/ml ist deutlich zu gering – selbst für Gelegenheitskonsumenten. Gerade, weil sich THC im Körper nicht bei allen Menschen gleich abbaut und insbesondere nicht linear wie Alkohol.

Eine Expertenkommission empfiehlt einen neuen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Da es sich zunächst um eine Empfehlung handelt, hat dies nichts mit der Legalisierung zu tun. Konsumenten von Cannabis müssen weiterhin sehr vorsichtig sein und es gilt der sehr niedrige Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/cannabis-und-autofahren-was-fuer-den-neuen-thc-grenzwert-geplant-ist-19618748.html

Vaping in Niedersachsen erlaubt

Das Verdampfen von Cannabis, etwa in einem Vaporizer, fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, wie welt.de berichtet. Demnach ist das Verdampfen oder der Genuss von E-Zigaretten erlaubt. Selbstverständlich gilt etwa in Gaststätten immer noch das Hausrecht: Der Wirt oder die Wirtin kann das Vapen untersagen.

Das Nichtraucherschutzgesetz des Landes gilt neben Gaststätten und Clubs unter anderem auch für Krankenhäuser, Heime, Schulen, Sportstätten und Gerichte.

Quelle: welt.de

Cannabis auf Rezept ab 14,99 €

CannGo bietet eine einfache und diskrete Möglichkeit, medizinisches Cannabis auf Rezept online zu bestellen, beginnend vom 1. April. Durch einen dreistufigen Prozess, der das Ausfüllen eines Fragebogens, die Bezahlung einer Behandlungsgebühr und schließlich die Rezeptausstellung durch einen Arzt nach einem telefonischen oder Video-Gespräch umfasst, ermöglicht CannGo (neuen) Patienten den Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke. Das Rezept kann in jeder Cannabisapotheke in Deutschland eingelöst werden, und der Service verspricht eine diskrete und unkomplizierte Abwicklung ohne lange Wartezeiten. Weitere Details findest du auf deren Website.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/174068/5745578

Was München bewegt: Darf auf dem Oktoberfest Marihuana konsumiert werden?

Lange hat es nicht gedauert und das wichtigste regionale Thema war der Konsum von Cannabis auf dem nächsten Oktoberfest. Eine zentrale Frage, welche die SZ nachgegangen ist.

„Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein“, teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.

Quelle sz.de

Auf dem Oktoberfest selbst wird der Konsum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verboten werden – durch die Oktoberfestverordnung. In Zelten darf ohnehin nicht geraucht werden und auch im Biergarten hat der Wirt das Hausrecht – kann also Konsum verbieten.

Bayern veröffentlicht Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“

Das in Bayern ganz genau hingeschaut und geprüft wird als auch die Daumenschrauben besonders fest angezogen werden, hatte MP Markus Söder bereits mehrmals deutlich gemacht. Nun ist ein neuer Bußgeldkatalog, an dem vermutlich schon lange gearbeitet wurde, veröffentlich worden. Die darin enthaltenen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder können zum Beispiel wie folgt ausfallen:

Was machst du falsch?Wer ist betroffen?Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1
mehr als 25 Gramm und bis zu 30
Gramm Cannabis, bei Blüten,
blütennahen Blättern oder sonstigem
Pflanzenmaterial der Cannabispflanze
bezogen auf das Gewicht nach dem
Trocknen, an einem Ort besitzt, der
nicht sein Wohnsitz oder sein
gewöhnlicher Aufenthalt ist
Personen ab 14
Jahren
500 – 1.000 Euro
Wer entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2
Cannabis im militärischen Bereich
anbaut
Personen ab 14
Jahren (§ 12 OWiG)
750 -1.250 Euro
Wer entgegen § 4 Absatz 2
Cannabissamen einführt
Personen ab 14
Jahren (§ 12 OWiG)
100 – 30.000 Euro
Wer entgegen § 6 für Cannabis oder Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibtPersonen ab 14
Jahren (§ 12 OWiG)
150 – 30.000 Euro
Wer entgegen § 18 Absatz 3 nicht
weitergabefähiges Cannabis oder nicht
weitergabefähiges
Vermehrungsmaterial nicht, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig
vernichtet
Anbauvereinigungen500 – 30.000 Euro
Wer entgegen § 20 Absatz 3 Samen
oder Stecklinge weitergibt
Anbauvereinigungen250 – 30.000 Euro
Einige Spalten wurden weggelassen. Dient nur zur Veranschaulichung.
Bitte unbedingt selbst informieren im PDF.

🌍 News weltweit

Die wichtigsten News und Entwicklungen aus Europa und der ganzen Welt.

Studie aus Kanada: Legalisierung verlagert den Bezug vom Schwarzmarkt hin zu legalen Bezugsmöglichkeiten

In Kanada wurde der Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken mit dem Cannabis Act im Oktober 2018 legalisiert. Eine Studie, welche die Jahre 2018 bis 2022 betrachtet, hat Trends und Veränderungen im Cannabisgebrauch unter den Kanadiern untersucht. Dafür wurden Daten aus der jährlichen Canadian Cannabis Survey herangezogen, an der Personen ab 16 Jahren teilnahmen.

Wurden 2018 nur 4 % des Cannabis legal erworben, waren es 2022 bereits 69 %. Der Zugang über soziale und illegale Quellen hat entsprechend abgenommen.

Mehr zur Studie: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38520961/

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