High-Lights KW12: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, welche die Cannabis-Welt bewegt haben. Die News der KW11 findest du hier.
Wie zu erwarten, ging es in den vergangenen Tagen ausschließlich um die kommende Legalisierung zum 01.04.24. Nicht nur bei etablierten Tageszeitungen oder der Tagesschau, auch wir bei Hanf im Glück haben einige wichtige Neuigkeiten auf Lager.
🌿 News von Hanf im Glück
Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.
Hanf im Glück Podcast mit Spezialfolge am 01.04.24
Zum Inkrafttreten der (Teil-)Legalisierung werden wir eine Spezialfolge veröffentlichen, in welcher wir auf das CanG (Cannabisgesetz) eingehen. Insbesondere was für jede einzelne Person wichtig ist, worauf es zu achten gilt und mehr. Veröffentlicht wird die Folge selbstverständlich morgens um 4:20.
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CSC Voranmeldung
Finaler Reminder: Die vorläufige CSC Anmeldung per E-Mail ist um eine priorisierte Anmeldung erweitert worden. Auf Grund der extrem hohen Nachfrage aus ganz Deutschland gibt es nun eine Voranmeldung ohne Wartezeit, mit bis zu 20% Cannabis-Rabatt auf Lebenszeit und weiteren exklusiven Vorteilen. Bereits tausende Mitglieder haben sich für einen Rang im Pionierprogramm entschieden. Hier findest du alle Infos.
🇩🇪 News aus Deutschland
Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.
CanG unterzeichnet
Das Cannabisgesetz (CanG) wurde am 27.04.24 unterzeichnet. Die geplante (Teil-)Legalisierung von Cannabis wird am 1. April in Kraft treten. In Abwesenheit des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der sich im Urlaub befindet, unterzeichnete Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Gesetz.
Zweifel an der Unterschrift und dem Inkrafttreten hatte weder die Community noch die unterstützenden Parteien.
THC-Grenzwert für das Autofahren: Experten empfehlen 3,5 ng/ml
💡 Seit 22.08.2024 gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml, der mit im Onlineshop erhältlichen THC Speichel-Schnelltest überprüft werden kann. Ebenso findest du den Test in allen Hanf im Glück Filialen.
→ Mehr dazu im Artikel: Neuer THC Grenzwert – was das für Autofahrer bedeutet
Die Anhebung des THC-Grenzwert ist mit dem Inkrafttreten des CanG unbedingt notwendig. Die derzeitige Grenze von 1 ng/ml ist deutlich zu gering – selbst für Gelegenheitskonsumenten. Gerade, weil sich THC im Körper nicht bei allen Menschen gleich abbaut und insbesondere nicht linear wie Alkohol.
Eine Expertenkommission empfiehlt einen neuen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Da es sich zunächst um eine Empfehlung handelt, hat dies nichts mit der Legalisierung zu tun. Konsumenten von Cannabis müssen weiterhin sehr vorsichtig sein und es gilt der sehr niedrige Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Vaping in Niedersachsen erlaubt
Das Verdampfen von Cannabis, etwa in einem Vaporizer, fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, wie welt.de berichtet. Demnach ist das Verdampfen oder der Genuss von E-Zigaretten erlaubt. Selbstverständlich gilt etwa in Gaststätten immer noch das Hausrecht: Der Wirt oder die Wirtin kann das Vapen untersagen.
Das Nichtraucherschutzgesetz des Landes gilt neben Gaststätten und Clubs unter anderem auch für Krankenhäuser, Heime, Schulen, Sportstätten und Gerichte.
Quelle: welt.de
Cannabis auf Rezept ab 14,99 €
CannGo bietet eine einfache und diskrete Möglichkeit, medizinisches Cannabis auf Rezept online zu bestellen, beginnend vom 1. April. Durch einen dreistufigen Prozess, der das Ausfüllen eines Fragebogens, die Bezahlung einer Behandlungsgebühr und schließlich die Rezeptausstellung durch einen Arzt nach einem telefonischen oder Video-Gespräch umfasst, ermöglicht CannGo (neuen) Patienten den Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke. Das Rezept kann in jeder Cannabisapotheke in Deutschland eingelöst werden, und der Service verspricht eine diskrete und unkomplizierte Abwicklung ohne lange Wartezeiten. Weitere Details findest du auf deren Website.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/174068/5745578
Was München bewegt: Darf auf dem Oktoberfest Marihuana konsumiert werden?
Lange hat es nicht gedauert und das wichtigste regionale Thema war der Konsum von Cannabis auf dem nächsten Oktoberfest. Eine zentrale Frage, welche die SZ nachgegangen ist.
„Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein“, teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.
Quelle sz.de
Auf dem Oktoberfest selbst wird der Konsum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verboten werden – durch die Oktoberfestverordnung. In Zelten darf ohnehin nicht geraucht werden und auch im Biergarten hat der Wirt das Hausrecht – kann also Konsum verbieten.
Bayern veröffentlicht Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“
Das in Bayern ganz genau hingeschaut und geprüft wird als auch die Daumenschrauben besonders fest angezogen werden, hatte MP Markus Söder bereits mehrmals deutlich gemacht. Nun ist ein neuer Bußgeldkatalog, an dem vermutlich schon lange gearbeitet wurde, veröffentlich worden. Die darin enthaltenen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder können zum Beispiel wie folgt ausfallen:
Was machst du falsch? | Wer ist betroffen? | Wie hoch ist das Bußgeld? |
---|---|---|
Wer entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, an einem Ort besitzt, der nicht sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt ist | Personen ab 14 Jahren | 500 – 1.000 Euro |
Wer entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2 Cannabis im militärischen Bereich anbaut | Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) | 750 -1.250 Euro |
Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt | Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) | 100 – 30.000 Euro |
Wer entgegen § 6 für Cannabis oder Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt | Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) | 150 – 30.000 Euro |
Wer entgegen § 18 Absatz 3 nicht weitergabefähiges Cannabis oder nicht weitergabefähiges Vermehrungsmaterial nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vernichtet | Anbauvereinigungen | 500 – 30.000 Euro |
Wer entgegen § 20 Absatz 3 Samen oder Stecklinge weitergibt | Anbauvereinigungen | 250 – 30.000 Euro |
Bitte unbedingt selbst informieren im PDF.
🌍 News weltweit
Die wichtigsten News und Entwicklungen aus Europa und der ganzen Welt.
Studie aus Kanada: Legalisierung verlagert den Bezug vom Schwarzmarkt hin zu legalen Bezugsmöglichkeiten
In Kanada wurde der Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken mit dem Cannabis Act im Oktober 2018 legalisiert. Eine Studie, welche die Jahre 2018 bis 2022 betrachtet, hat Trends und Veränderungen im Cannabisgebrauch unter den Kanadiern untersucht. Dafür wurden Daten aus der jährlichen Canadian Cannabis Survey herangezogen, an der Personen ab 16 Jahren teilnahmen.
Wurden 2018 nur 4 % des Cannabis legal erworben, waren es 2022 bereits 69 %. Der Zugang über soziale und illegale Quellen hat entsprechend abgenommen.
Mehr zur Studie: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38520961/