High-Lights KW16: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, welche die Cannabis-Welt bewegt haben.
Die News rund um die Legalisierung flachen weiter ab und in der vergangenen Woche gab es lediglich zwei wichtige Mitteilungen in Bezug auf Cannabis und die Branche.
🌿 News von Hanf im Glück
Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.
Seed Shop gestartet
Zum 20.4, also passend zu 420, ist unser spezialisierter „Hanf im Glück Seeds“ Shop online gegangen. Dort erwartet dich eine handverlesene Auswahl an Cannabis Samen, die du legal kaufen kannst.
Mehr dazu in unserem speziellen Blogbeitrag
🇩🇪 News aus Deutschland
Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.
Branchenverband: Cannabissamen dürfen gehandelt werden
“Cannabissamen können in jedem Falle gehandelt werden, wenn sie direkt aus dem EU-Ausland im Fernabsatzhandel eingeführt werden. Die Frage ist, ob sie auch im stationären Handel verkauft werden dürfen. Der Gesetzgeber hat diesen Punkt nicht eindeutig geregelt, daher bedarf es nun rechtlicher Auslegungen. Eine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zu Cannabissamen, die ausschließlich einen kommerziellen Handel zuließe, wenn die Cannabissamen aus dem Ausland eingeführt werden, z. B. via Dropshipping, führte m. E. zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und 2 GG). Die Ziele des Gesetzes sind insbesondere ein verbesserter Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Durch eine Begrenzung des Samenhandels auf den Import aus dem EU-Ausland wäre dieses Ziel nicht besser zu erreichen als bei einer Zulässigkeit des inländischen Handels.”
Quelle: BvCW Pressemitteilung
Kabinett in München beschlißet Konsumverbot
In Bayern hat die Landesregierung beschlossen, den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Festen wie Volksfesten und in Biergärten, einschließlich des bekannten Englischen Gartens in München, zu verbieten. Diese Entscheidung wurde am Dienstag von der Münchener Regierung offiziell gemacht und erfüllt damit bereits früher geäußerte Absichten. Zusätzlich wird den lokalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, den Cannabiskonsum in spezifischen öffentlichen Bereichen wie Schwimmbädern und Freizeitparks zu untersagen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte nach der Kabinettssitzung, dass dieses Vorgehen insbesondere dem Schutz der Gesundheit und der Jugend diene.
Bayern setzt ein Zeichen gegen den Cannabis-Konsum: Volksfeste und Biergärten werden zur kiff-freien Zone. Ein Gesetz, das für Diskussionen sorgen wird.
Quelle TZ.de
Ist schon bekannt, welchen Mitgliedsbeitrag wir für die Hanf-im-Glück-CSCs berappen müssen?
Gestaffelt wie z. B. bei anderen deutschen CSCs?
Weil ein fixer Betrag wäre für die „Genuss- und Gelegenheitskosumenten“ doch teilweise hoch……
Hallo Joachim,
dazu wird es in nächster Zeit Informationen geben.
Beste Grüße