Hanf im Glück | 5. April 2024

High-Lights KW14: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰

Einleitung

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, welche die Cannabis-Welt bewegt haben.

Die Legalisierung ist in Kraft getreten und der Aufschrei der Nation bliebt aus. Anfang der Woche wurden noch viele unterschiedliche Themen in allen Medien (Print, TV & Co.) möglichst breit diskutiert. Am Ende der Woche schleicht sich das Gefühl ein, dass der „Hype“ schon wieder vorbei ist und Cannabis jetzt Teil der Normalität und des Alltags ist. Ein Hoch auf den 01.04.2024!


Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.

Purize x Hanf im Glück: Pop Up Event am 05.04 am Stachus München

Zusammen mit Purize feiern wir die Legalisierung am 05.04, also heute, am Stachus in München im Hanf im Glück Flagshipstore. Ab 12 Uhr gibt es nette Menschen, pure Freude und gratis Goodies sowie Specialguests.

Razzia im CBD Shop Koblenz erzwingt Schließung – 1 Tag nach Legalisierung!

Unglaublich aber war. Eine Geschichte, die in der Community nicht nur auf Unverständnis trifft, sondern von den meisten als verspäteter Aprilscherz gewertet wurde. Nur einen Tag nach der Legalisierung, dem 02.04.24, kontrolliert das Ordnungsamt Koblenz unseren Shop vor Ort und beanstandet Lebensmittel mit CBD. CBD-Blüten „sind ebenfalls aus dem Verkehr zu nehmen, da diese illegal sind“

Für Hanf im Glück leider kein High-Light der Woche. Der Irrsin der Behörde zwingt den Shop in Koblenz in die Knie!

Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.

„Smoke-In“ am Brandenburger Tor am 01.04.24

Tausende Hanffreund versammelten sich in der Nacht vom 31.03. auf den 01.04.24 am Brandenburger Tor in Berlin zu einem Smoke-In. Direkt um 00:00 durfte legal konsumiert werden und das wurde gebührend gefeiert.

Die Versammlung blieb absolut friedlich, es gab weder Auseinandersetzungen noch Randalierer. Wer hätte das gedacht!

Vor dem Berliner Wahrzeichen schmückte demnach ein meterhohes Cannabis-Blatt die Szene, und pünktlich zu Mitternacht glimmten dann etliche Feuerzeuge auf. Kurz danach strömte ein starker Cannabisgeruch über den Platz.

Quelle: Faz.net

„Smoke-In“ vor der CSU-Zentrale in München am 01.04.24

Deutlich weniger Menschen, jedoch bei viel schlechterem Wetter als in Berlin, versammelten sich zur passenden Uhrzeit (16:20 bzw. zu 4:20) vor der CSU-Zentral in München. Rund 30 Menschen, gesichert von sechs Polizisten, nahmen an der vorher angemeldeten und genehmigten Versammlung teil.

Auch diese Versammlung blieb absolut friedlich und ruhig. Keiner der Teilnehmerinnen wurde auf Grund des Konsums plötzlich und völlig unnötig aggressiv oder beleidigte die Beamten. Wer hätte das gedacht!

Die Versammlungsbehörde hatte zuvor lediglich darauf hingewiesen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten – wie etwa das Verbot, neben Minderjährigen zu rauchen oder Cannabis weiterzugeben. Teilnehmer vor der CSU-Zentrale durften somit ihre Joints nicht herumreichen. Sechs Polizeibeamte sicherten die Versammlung.

Quelle: Br.de

Amnestie (CanG): Erste Entlassungen und Aktenprüfungen

Im CanG ist auch geregelt, dass es für gewisse Vergehen eine Neubewertung geben muss. Davor hatten u.A. Anwälte und Richter vor der Abstimmung im Bundestag gewarnt, doch selbst der Justizminister zeigt sich optimistisch.

Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet

Quelle: Faz.net

Wie die SZ berichtet, sind alleine in München 8.600 Verfahren neu zu bewerten. Eine unverschämt hohe Zahl an Fällen, die zeigt, wie die Kriminalisierung von Cannabis in den letzten Jahren viele Personen beeinträchtig oder gar benachteiligt hat.

5.500 von diesen 8.600 Verfahren müssten „händisch“ von der Vollstreckungsabteilung überprüft werden, das heißt, „wir müssen uns die Akte in Papierform holen und reinschauen“.

Quelle: SZ.de

Zwar ein erheblicher Nachteil einer wohl verpatzten Digitalisierung, dennoch extrem wichtig. Das zeigt sich bereits an einem sehr konkreten Fall in Bayern. Durch Prüfung des Falls wurde aus der JVA Stadelheim bereits die erste Person entlassen.

Eine Person jedenfalls dürfte sich gerade ziemlich high fühlen: Er oder sie wurde aufgrund der Novellierung aus der Justizvollzugsanstalt in Stadelheim entlassen.

Quelle: SZ.de (großes Lob für das Wortspiel!)

Auch in anderen Bundesländern ist die Prüfung bereits in vollem Gange. Im Saarland gab es bereits eine Entlassung auf Grund des CanG.

Ein Erwachsener ist im Saarland vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden und profitiert so von dem seit dem 1. April geltenden Gesetz zum Besitz von Cannabis. Das teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit (Stand 4. April). Rechtskräftige Strafen wegen bestimmter Cannabisdelikte sind seit Monatsbeginn nicht mehr straf- oder bußgeldbewehrt.

Zwei weitere Erwachsene würden wohl Mitte April entlassen, weil sich die Strafe wegen der Regelung verkürze, hieß es.

Quelle: Stern.de

Laut „Stern“ sind es im Saarland und der zuständigen Staatsanwaltschaft in Saarbrücken um die 21.000 Verfahren, welche geprüft werden müssen.

Weiter geht es mit Rheinland-Pfalz. Dort wurden bisher 11 Personen entlassen.

Die Entlassungen seien im Fall von noch nicht vollständig vollstreckten Strafen für Handlungen erfolgt, die seit dem 1. April nicht mehr strafbar seien, teilte das Justizministerium in Mainz mit.

Quelle: rhein-zeitung.de

THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Experten schlagen 3,5 ng/ml vor

Eine unabhängige Expertengruppe hat für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml für das sichere Führen von Kraftfahrzeugen vorgeschlagen. Dieser Wert basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll sicherstellen, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Fahrzeugführung besteht. Zusätzlich wird ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten am Steuer empfohlen. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist für die Einführung des Grenzwerts erforderlich. Mehr Informationen findest du auf der Website des BMDV​​.

Dass selbst dieser Grenzwert für Dauerkonsumenten womöglich nicht ausreicht, zeigt unser Beitrag zur Nachweisbarkeit von THC im Blut und im Urin.

Ausführlich diskutiert wird das Thema „THC-Grenzwert“ in der zweiten Folge unseres neuen „Hanf im Glück Cannabis Podcast“.

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