#CBDFehlurteil: Missverständliche Berichterstattung verunsichert Cannabis Branche

Während auch Deutschland die Umsetzung einer Legalisierung von Cannabis im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung steht und der US-amerikanische Präsident Biden alle wegen privatem Cannabiskonsum verurteilten Personen begnadigt, verhalten sich deutsche Gerichte teilweise noch immer gegenteilig.

Trotz der offenen Diskussion über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland schaut die Politik bei höchst widersprüchlichen Gerichtsurteilen nur zu und der Deutsche Hanfverband trägt sogar noch zur allgemeinen Verunsicherung bei. Wir haben dies zum Anlass genommen, den aktuellen Fall vollständig zu beleuchten und die Geschehnisse der letzten Tage in einen Kontext zu setzen.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Bundesgerichtshof lehnt Revision zu altem Urteil bezüglich Handel mit Cannabisblüten ab
  2. Missbrauch zu Rauschzwecken abermals fälschlicherweise als Grundlage für Urteil
  3. Extraktion von THC aus CBD Blüten völlig unwirtschaftlich
  4. Unlogisches Urteil im Hinblick auf Nutzhanfanbau
  5. #CBDFehlurteil: Keine Gefährdung von Endverbrauchern
  6. DHV verunsichert Cannabisbranche mit Falschaussage
  7. Systematische Suche nach Missbrauchsmöglichkeit
  8. Politik muss auf Missstände hingewiesen werden
  9. Zusammenfassung (TLDR)
  10. Quellen

Bundesgerichtshof lehnt Revision zu altem Urteil bezüglich Handel mit Cannabisblüten ab

Der Bundesgerichtshof hat laut einer Pressemitteilung vom 12.10.2022 die Revision zu einem einzelnen Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2021 zum B2B (Business-to-Business) Handel mit CBD Blüten verworfen. In dem ursprünglichen Fall ging es um den Handel mit 2x 60 kg CBD Blüten zweier Angeklagter.

Die genauen Hintergründe des Verfahrens aus Berlin sind unklar. Erstaunlicherweise fand die ursprüngliche Entscheidung des Berliner Gerichts trotz des unverhältnismäßig harten Urteils so gut wie keine mediale Beachtung. Von daher ist es für uns umso verwunderlicher, dass eine verworfene Revision von staatlicher Seite sofort per Pressemitteilung behandelt und gezielt an Mainstream-Medien verteilt wird, welche durch eine stark vereinfachte Darstellung des Sachverhalts suggerieren, dass CBD Blüten nun plötzlich illegal wären.

Hinzu kommt, dass im Beschluss des Bundesgerichtshof zusätzlich zu den medial diskutierten 120 kg CBD-Blüten auch von 19,6 kg THC-haltigen Cannabis die Rede ist. Diese sind natürlich nach aktueller Rechtsprechung nicht legal, haben jedoch keinen Einfluss auf die Gesetzeslage bei CBD Blüten.

Den Text des Beschlusses findest du hier: bundesgerichtshof.de. Auch hier hätten wir uns von den Medien eine bessere Recherche gewünscht. Wenn wir den vollständigen Artikel finden können, sollte das für ausgebildete Journalisten auch leicht möglich sein.

Denn anders als in vielen öffentlichen Medien dargestellt, handelt es sich hier nur um eine gerichtliche Entscheidung zu einem Einzelfall und nicht um eine Änderung der gesamtheitlichen Gesetzeslage zum Handel mit CBD Blüten in Deutschland. Gerichte befassen sich ausschließlich mit der Auslegung und Anwendung des Rechts, während Gesetze von der Politik verabschiedet werden. Der BGH hatte in dieser Situation lediglich die Aufgabe, den Berliner Fall auf Verfahrensfehler zu prüfen. Diese lagen offensichtlich nicht vor.

Missbrauch zu Rauschzwecken abermals fälschlicherweise als Grundlage für Urteil

Zur Begründung für das ursprüngliche Urteil, dessen Revision jetzt verworfen wurde, hat das Landgericht Berlin erneut die Möglichkeit des Missbrauchs genannt. Allerdings bleibt völlig unklar, ab welchen Mengen ein solcher Missbrauch denn (theoretisch) möglich sein könnte. Die zwei Angeklagten hätten nach Ansicht des Gerichts gewusst, dass die CBD Blüten trotz des geringen THC-Wertes zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten.

Es handelte sich hierbei außerdem um den Handel enorm großer Mengen (120 kg), die im Alltagsverkauf an Endverbraucher völlig unrealistisch sind. Unter Umständen war das ein Grund für die Annahme des Gerichts, dass in diesem Fall ein erhöhtes Missbrauchspotenzial vorliegen könnte. Dies wird in der öffentlichen Berichterstattung jedoch weder erwähnt, noch wird der Grund für dieses vollkommen überzogene Urteil in Frage gestellt.

Extraktion von THC aus CBD Blüten völlig unwirtschaftlich

Bei den hier thematisieren CBD Blüten handelt es sich um EU-zertifizierten Nutzhanf, der seine Zulassung eben genau seinem verschwindend geringen THC-Gehalt verdankt, welcher einen Missbrauch zu Rauschzwecken in der Umsetzung nur theoretisch möglich und eine Extraktion des THC wirtschaftlich absolut unrentabel macht.

Auch der Umstand, dass das selbe Berliner Landgericht einige Monate nach der Urteilsverkündung in diesem Fall sogar die Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens abgelehnt hatte, macht die Sache nicht unbedingt leichter verständlich, wird medial aber auch an keiner Stelle aufgearbeitet.

Eine Extraktion des THC aus diesen 120 kg CBD Blüten könnte aufgrund der Gesamtmenge zwar tatsächlich zum Rausch genutzt werden. Allerdings würden zur Extraktion dieser Wirkstoffmengen extrem teure Maschinen und tiefgreifendes Know-How benötigt werden. Des Weiteren wäre ein solches Vorgehen bei Betrachtung der zu erwartenden Kosten und benötigter Zeit völlig unwirtschaftlich.

Somit bleibt nur das Argument, man könne die Nutzhanfblüten durch Decarboxylierung und anschließende Verarbeitung zu Lebensmitteln zu Rauschzwecken missbrauchen. Aufgrund der rar gesäten Informationen zu diesem Fall wissen wir natürlich nicht, ob die Beschuldigten oder einer ihrer Kunden im Besitz einer industriellen Backstube war. Die Vorstellung, dass steuerzahlende CBD Händler anfangen, Nutzhanfblüten im dreistelligen Kilobereich in der
heimischen Küche wie oben beschrieben weiterzuverarbeiten, ist allerdings komplett absurd. Man hat ja schließlich auch keine Besorgnis, dass der Getränkehändler beginnt, große Mengen seiner Fruchtsäfte im Keller gären zu lassen und zu hochprozentigem Alkohol zu verarbeiten, um diesen dann auf dem Schwarzmarkt anzubieten.

Unlogisches Urteil im Hinblick auf Nutzhanfanbau

Hinzu kommt, dass die im Urteil angewandte Logik zur Folge hätte, dass alle deutschen Bauern, die legalen, EU-zertifizierten Nutzhanf anbauen, nun ein Rechtsproblem hätten. Hanfbauern wären demnach Drogenproduzenten und -dealer, wenn sie ein Nutzhanffeld besitzen, ernten oder gar Pflanzenteile weiterverkaufen.

Wäre dies der Fall, hätte man erwarten können, dass es nach dem Urteil des BGH vom eine Information des Landwirtschaftsministeriums oder gar eine Warnung des Bauernverbandes bzgl. der neuen strafrechtlichen Einordnung von EU-Nutzhanf gab. Dies war aber weder damals noch jetzt nach der verworfenen Revision der Fall.

Vielmehr hob Agrarminister Cem Özdemir die Arbeit der deutschen Hanfbauern Anfang des Jahres noch klar positiv hervor, als er in einem Interview zu den wirtschaftlichen Chancen einer Cannabislegalisierung in Deutschland Stellung nahm.

#CBDFehlurteil
Keine Gefährdung von Endverbrauchern

Da es sich beim Handel der 2x 60 kg CBD Blüten um Business-to-Business Transaktionen handelte, kann logischerweise keine Rede von einer Gefährdung der Endverbraucher sein. Wer genau in diesem Fall also einen Missbrauch hätte begehen können, wird in der Urteilsbegründung leider nicht erwähnt. Diese Information wäre für die immer weiter wachsende, deutsche Hanfbranche sowie für zig tausende Privatpersonen jedoch von enormer Bedeutung gewesen.

Gleiches gilt für die Frage, wie genau ein Missbrauch der von der EU als nicht- berauschend eingeordneten Nutzhanfblüten denn ausgeschlossen werden könnte. Wenn man zum Beispiel wüsste, dass die festgelegte THC-Obergrenze von Staatsanwaltschaften und Gerichten für zu hoch gehalten wird oder man einen Richtwert bzgl. maximaler Abgabemengen im B2B und B2C Bereich hätte, könnten sich Anbieter und Abnehmer auf diese einstellen und somit dafür sorgen, dass unnötige und den Steuerzahler belastende Ermittlungen, überzogene Polizeieinsätze und hohe Gerichtskosten in Verbindung mit Nutzhanfblüten endgültig der Vergangenheit angehören.

Immerhin gibt es ja auch ein BGH-Urteil aus dem März 2021, das besagt, dass rauschfreie CBD Blüten auch an Endkonsumenten verkauft werden dürfen, wenn man als gewerblicher Verkäufer agiert und den Missbrauch zu Rauschzwecken beispielsweise durch eine maximale Abgabemenge oder noch geringere THC-Werte ausschließen kann.¹

Die Möglichkeit, diese offensichtlichen Informationsdefizite im Zuge des aktuellen Falles zu korrigieren, haben sowohl das Berliner Landgericht, als auch das BGH nicht genutzt. Das ist zwar unverständlich und ärgerlich, jedoch nicht so verwunderlich wie die Tatsache, dass der größte deutsche Lobbyverband für Cannabis, der Deutsche Hanfverband, hier keine klarere Regelung einfordert oder zumindest öffentlich auf die erkennbaren Widersprüche und Unklarheiten hinweist.

DHV verunsichert Cannabisbranche mit Falschaussage

Selbst der Deutsche Hanfverband reagiert mit einer voreiligen und undurchdachten Veröffentlichung auf die Zurückweisung der Revision durch den BGH. In einer Stellungnahme auf Instagram heißt es fälschlicherweise „Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Handel mit CBD-Blüten illegal ist“. Leider war der BGH in diesem Fall aber nicht mit der Beurteilung des Gesetzes oder einer Prüfung bezüglich der vom Berliner Landgericht festgestellten Tatsachen befasst. Lediglich sollte der BGH prüfen, ob die Justiz der deutschen Hauptstadt in diesem Fall rechtsfehlerfrei gearbeitet hat.

Die Verwerfung der Revision gegen ein individuelles Urteil als pauschale Wertung auszulegen, dass Nutzhanfblüten illegal sind, ist laut verschiedener Juristen und Branchenexperten nicht nur falsch, sondern auch höchst bedenklich in Bezug auf die zu erwartenden Reaktionen bei Verbrauchern, Anbietern und Behörden. Im Koalitonsvertrag der aktuellen Bundesregierung steht wortwörtlich: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ Warum weist der DHV nicht auf diese eklatante Widersprüchlichkeit hin?

Eine derart undifferenzierte und pauschale Äußerung ist unserer Meinung nach eine grobe Verletzung der Vertrauenswürdigkeit und Aufgaben eines Verbandes mit so großer öffentlicher Reichweite. Der DHV tritt nach eigener Aussage für die Entstigmatisierung und Legalisierung von Hanf ein und wird in diesem Vorhaben von zahlreichen CBD Unternehmen finanziell unterstützt. Der Verband sollte daher logische Diskrepanzen in der deutschen Rechtsprechung aufzeigen und Fehlurteile wie von Juni 2021 öffentlich in Frage stellen und somit eine Diskussion dazu anregen. Stattdessen verstärkt der DHV die falsche Wahrnehmung durch seine Aussagen auf den eigenen Kanälen und unterstützt so bewusst die auf Verunsicherung der Branche ausgelegte Narrative.

Der DHV stößt Mitglieder wie uns vor den Kopf und gefährdet ihre Existenzgrundlage trotz eines politisch sehr positiven Umfelds. Der DHV sollte endlich seine Aufgabe als Lobbyist der Hanfindustrie erfüllen und auf die Politik einwirken, damit so schnell wie möglich eine klare Gesetzeslage im Hinblick auf CBD-haltiges und sonstiges Cannabis geschaffen wird.

Systematische Suche nach Missbrauchsmöglichkeit

Trotz der bereits von der aktuellen Bundesregierung gemäß ihres Koalitionsvertrags, beabsichtigten Legalisierung von zu Rauschzwecken geeignetem Cannabis wird dennoch immer wieder an verschiedenen Stellen versucht, selbst EU-Nutzhanf zu in die Illegalität zu treiben. Diesen Missstand verurteilen wir stark.

Beispielsweise hat die Berliner Staatsanwaltschaft noch im April vom Kammergericht Berlin eine Rüge erhalten. Diese habe an einer überzogenen Anklage gegen eine CBD Firma geklebt, „statt vernünftige Strafverfolgung möglich zu machen“. Das Startup Bunte Blüte wurde in der Folge freigesprochen. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass auch Supermärkte wie Lidl und die Drogeriekette dm CBD-Produkte, z.B. gebackene Kekse in ihren Regalen führen, obwohl auch diese theoretisch als Rauschmittel missbraucht werden könnten.²

Ein solch formalistisches, an der Lebenswirklichkeit und dem Koalitionsvertrag vorbeischießendes Vorgehen verunsichert die Bürger selbst beim Thema Nutzhanf und trägt nur zur weiteren Stigmatisierung von Cannabis bei. Da mittlerweile schon der DHV zu vorschnellen Schlüssen kommt, ist es uns besonders wichtig, zur allgemeinen Aufklärung in Bezug auf CBD Blüten beizutragen.

Politik muss auf Missstände hingewiesen werden

Wie man besonders am starken Aufschrei auf Twitter mit #CBDFehlurteil merkt, besteht glücklicherweise ein immer stärker wachsendes Interesse an der Situation in der Cannabisbranche und der Situation für Verbraucher. Während die Mainstreammedien wieder einmal verkürzt und falsch über die vorliegenden Hintergründe und Zusammenhänge berichten, bemerken immer mehr Menschen die unlogische Verhaltensweise von Gerichten in Bezug auf CBD und Cannabis allgemein. Wer an einer sinnvollen Legalisierung interessiert ist, sollte sich daher selbst aktiv über Fakten informieren und Politiker auf diese Missstände hinweisen.

Zu diesen politischen Entscheidungsträgern zählen vor allem Justizminister Marco Buschmann (FDP), der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD), Dirk Heidenblut (SPD), Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Wir rufen dazu auf, so laut wie möglich öffentliche Fragen zu stellen, damit Fehlurteile und Fehlinterpretationen richtiggestellt werden können.

Zusammenfassung (TLDR)

CBD Blüten aus EU-zertifiziertem Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 % bleiben auch weiterhin in Deutschland legal und zum Verkauf an Endkonsumenten geeignet, solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Da wir bei Hanf im Glück grundsätzlich eine Maximalabgabemenge von CBD Blüten festgelegt haben, ist der Verkauf CBD Blüten rechtlich unproblematisch. Wir setzen uns weiterhin für eine faire Legalisierung ein und fordern die sinnvolle Lizenzierung von Cannabis Fachgeschäften.

Quellen

¹ https://start.cannabiswirtschaft.de/presse-alt/bgh-rauschfreie-cbd-blueten-duerfen-verkauft-
werden/

² https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/03/berlin-landgericht-freispruch-handel-
cannabisprodukte.html

² https://www.businessinsider.de/gruenderszene/perspektive/cbd-
freispruch-bunte-bluete/

² https://www.startbase.de/news/cbd-start-up-bunte-bluete-wird-freigesprochen/

² https://www.businessinsider.de/gruenderszene/perspektive/cbd-freispruch-bunte-bluete/

2 Kommentare

  1. Auf welche maximale Abgabemenge habt ihr euch denn festgelegt?

  2. I also thought the DHV might have been more active on the cbd issue, seeing as how a not insignificant part of its revenue comes from these companies. If I’ve understood correctly the DHV offers only legal support to individuals and not the CBD companies. Unlike other countries in which the hemp societies get right in begind and use their resources to help CBD companies. The more everyone helps the quicker this unfair treatment will be stopped.

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