Legalisierung | 24. Februar 2024

Bundestag gibt grünes Licht für Cannabis-Legalisierung: Alle wichtigen Fakten

Am Freitag hat der Bundestag mit überwiegender Mehrheit der Ampel-Fraktionen die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Von 637 Abgeordneten stimmten 407 für und 226 gegen das Gesetz, bei vier Enthaltungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. April Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabis über nicht kommerzielle Vereine beziehen und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen dürfen, während Minderjährigen Besitz und Konsum weiterhin verboten bleiben. Der Jugendschutz sowie Aufklärung ist zentraler Bestandteil des Gesetz.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte das Gesetz energisch und argumentierte, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt, Begleitkriminalität und unsichere Produktqualität bekämpfen sowie den Aufwand bei der Drogenkriminalitätsbekämpfung reduzieren würde. Das CanG ist für den Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig, allerdings könnte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und das Vorhaben potenziell verzögern, worauf Lauterbach jedoch zuversichtlich reagierte, mögliche Probleme lösen zu können.

Wir von Hanf im Glück begrüßen die Entkriminalisierung und (Teil-)Legalisierung von Cannabis und blicken gemeinsam mit unserer Community in eine grüne Zukunft.

🙋 Das bedeutet die Legalisierung für dich

Kurz und knapp die wichtigsten Veränderungen für dich und deinen Alltag ab dem 01.04.2024 mit dem Inkrafttreten des CanG.

  • Volljährigkeit: Das Gesetz gilt für Erwachsene ab 18 Jahren.
  • Legalität: Der Besitz und Konsum von Cannabis wird legal. Dies bedeutet, dass Erwachsene nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, solange sie sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen bewegen.
  • Erwerb und Anbau: Erwachsene dürfen Cannabis über nicht kommerzielle Vereine, sog. Cannabis Social Clubs, beziehen und bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf zuhause anbauen. Dies ermöglicht einen kontrollierten und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.
  • Mengen: 25 Gramm dürfen zu jeder Zeit mitgeführt werden. Zuhause dürfen 50 Gramm gelagert werden. Mengenangaben beziehen sich stets auf das getrocknete Endprodukt.
  • 100 Meter Tabuzone: Im Umkreis von 100 Metern um z.B. Schulen, Sportstätten oder Kitas gilt eine Tabuzone für den Konsum von Cannabis.
  • Sperrzeiten in Fußgängerzonen: Zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist das Rauchen in Fußgängerzonen von Innenstädten untersagt.
  • Amnestie: Straferlass für vergagene Delikte in Bezug auf Cannabis sind möglich.
  • Qualitätssicherung: Durch regulierte Vertriebswege können Konsumenten auf sicherere Produkte zugreifen. Die Gefahr von verunreinigtem oder mit Schadstoffen versehenem Cannabis wird reduziert, da die Produktqualität überwacht wird.
  • Schutz von Minderjährigen: Die Legalisierung umfasst strenge Regelungen zum Schutz von Minderjährigen. Besitz und Konsum von Cannabis bleiben für Personen unter 18 Jahren verboten.
  • Reduzierung der Schwarzmarktaktivitäten: Mit der Legalisierung und dem regulierten Verkauf von Cannabis wird ein Rückgang der Schwarzmarktaktivitäten und der damit verbundenen Kriminalität erwartet. Dies kann auch zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden führen.
  • Gesundheitsaufklärung und Prävention: Teil der Legalisierung ist auch ein verstärkter Fokus auf Aufklärung und Präventionsmaßnahmen. Konsumenten erhalten mehr Informationen über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und mögliche Risiken.

💚 Das bedeutet die Legalisierung für Anbauvereinigungen (Social Clubs)

Cannabis Social Clubs müssen eine Lizenz beantragen und können frühestens ab dem 01.07.2024 den Betrieb aufnehmen. Alles zu den Hanf im Glück CSCs findest du hier.

  • Jugendschutz: Jeder Verein ist dazu verpflichtet, ein Konzept für Gesundheits- und Jugendschutz zu entwickeln sowie einen Beauftragten für Suchtprävention zu ernennen. Dieser Beauftragte muss eine entsprechende Schulung absolvieren und regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  • 500er Grenze: Jeder Verein darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen.
  • Abgabe: Jedes Mitglied darf monatlich maximal 50 Gramm vom Verein beziehen. Die Höchstmenge pro Tag liegt bei 25 Gramm.
  • Unter 21 Jahre: 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm monatlich beziehen. Die THC Höchstgrenze liegt bei 10%.
  • Neutrale Verpackung: Es sind nur neutrale Verpackungen zulässig. Darauf müssen wichtige Infos wie Gewicht, Sorte, Erntedatum oder THC Gehalt ablesbar sein.
  • Mitgliedschaftsdauer: Jedes Mitglied muss mindestens drei Monate im Verein Mitglied bleiben.
  • Maximal eine Mitgliedschaft: Mitgliedschaften in mehreren CSCs einer Person sind verboten.
  • Betrieb des Vereins: Der Verein gilt als gemeinnützig und darf nicht kommerziell Betrieben werden.
  • Kosten für Mitglieder: Mitgliedschaftsbeiträge können anfallen, müssen aber nicht. Achte bei der Wahl des CSCs genau auf die Satzung und etwaige Gebühren!

📋 CSC Voranmeldung

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So haben die Parteien im Detail abgestimmt

Die nachfolgende Grafik zeigt die Stimmabgabe der jeweiligen Parteien im Bundestag.

Abstimmungsergebnis vom 23.02.24 von bundestag.de

17 Kommentare

  1. Sehr geehrtes GreenTeam
    Auch von meiner Seite aus einen herzlichen Dank an ALLE, die durch ihr Interesse, durch Beiträge und auch durch ihr besonnenes Verhalten zu diesem doch so wichtigen Schritt beigetragen haben.
    Seien Wir Uns jederzeit bewusst das dieses gerade erst „aufkeimende Pflänzchen“ gehegt und gepflegt werden muss.
    Der Weg, weg aus der gesellschaftlich geächteten Ecke, hin in in die Gesellschaft ist weit, steinig und voller Gefahren.
    „Einhundert mal macht man alles richtig,
    schön & gut.
    Einmal geht was daneben und alles kann für die Katz‘ sein“
    Eine schöne Zeit und weiterhin viel Erfolg
    Tom L

  2. Endlich legalisiert hoffe das es nicht wieder rückgängig gemacht wird denen da oben traue ich immoment alles zu.

    1. Das wünscht sich die Union. Es ist ein Luftschloss. Sie sind soweit entfernt von einer Regierungsbeteiligung wie nie. Also keine Panik.

      Wichtig ist eher: Alle Gesetztesvorgaben strikt einhalten und mit Hirn und Anstand konsumieren. Es wird sicherlich vermehrt Kontrollen geben usw. usf. Gerade in Bayern.

  3. Endlich das ist Fortschritt

  4. Hallo, habe ein paar Fragen,..
    Kann ein Bundesland, hier Bayern, das Gesetz auf Länderebene einschränken, gar verbieten?
    Und zweitens, ab wann erfahre ich das meine Mitgliedschaft bei Hanf im Glück rechtens ist und ich eines der 500 Mitglieder bin. Bisher war es ja nur eine Registrierung eurer seits.
    Drittens,…kann ich ab dem ersten Juli bereits Cannabis bei euch käuflich erwerben??
    Wenn es ab dem 1.April legal ist, wo kann ich es bis dahin erwerben???
    Doch weiterhin bis Juli nur auf dem Schwarzmarkt oder?

    1. Hallo Martin, danke für deine Anfrage.

      1. Bayern muss sich den Gesetzen genau so beugen wie andere Bundesländer auch. Natürlich bleibt aber am Ende immer ein „Spielraum“. Ist ja jetzt in Bayern auch schon so, dort wird jedes Gramm Cannabis zur Anzeige gebracht während ähnliche Verfahren z.B in Berlin eingestellt oder sogar ignoriert werden.

      2. Wir sind in der Vorbereitungsphase mit unzähligen Hanf im Glück Vereinen verteilt über ganz Deutschland. Wenn du deine Voranmeldung durchgeführt hast erfährst du als erster von den Neuigkeiten.

      3. Cannabis wirst du nicht bei uns erwerben können, vielleicht später in Säule zwei des geplanten Cannabis Gesetz. Ab Juli bekommt man scheinbar die Anbaulizenz für die Vereine. Sobald der Anbau abgeschlossen ist dürfen diese Vereine an Mitglieder das Cannabis abgeben.

      4. Nach dem Gesetz ist es zwar voraussichtlich ab 01.04 legal, eine direkte Abgabe wäre aber illegal durch fehlende Anbauvereine. Ist ein Kritikpunkt am Gesetz aber so wollte es die Politik.

      Bei weiteren Fragen einfach melden!

      1. Hallo ich habe eine Frage, muss man als Mitglied immer Beiträge bezahlen oder kann man auch einfach nur Mitglied sein und seine Menge einfach ohne monatliche Zahlung abholen.

        1. Hallo Manuela,

          danke für diese Anfrage. Wir versuchen unsere Vereine wie angekündigt ohne monatliche Beiträge zu planen. Mitglieder bezahlen nur für die Abgabe.

          Bei weiteren Fragen einfach melden.

  5. Hallo Ruby,

    zuerst einmal vielen Dank an euch, dass ihr euch mit der Gründung des Vereins und den damit verbundenen Aufgaben, Auflagen, Vorschriften etc auseinandersetzt. Grundsätzlich bin ich ebenfalls froh darüber, dass dieser (in meinen Augen) längst überfällige Schritt nun gemacht wurde, jedoch muss ich auch zugeben, dass ich noch Zweifel habe. Zum einen frage ich mich, warum der Weg über Vereine gehen soll und nicht über Shops, Apotheken oder ähnliche Verkaufsstellen. Was verspricht man sich davon? Warum dürfen die Vereine nur 500 Mitglieder haben? Und bin ich mit der Voranmeldung garantiert Mitglied im Club oder kann ich auch noch eine Absage bekommen?
    Welche Konzepte gibt es hinsichtlich der Bezahlung? Bisher verstehe ich es so, das die Aufwandsentschädigung für den Verein über den Mitgliedsbeitrag ausgeglichen werden soll. Das würde aber doch bedeuten, das ich vorab eine monatliche Menge anmelde, auf welcher ein Betrag berechnet wird. Was passiert dann, wenn ich im 2 Monat mehr oder weniger Bedarf habe? Eine monatliche Anpassung der Mitgliedsbeiträge wäre doch mit riesigem Aufwand verbunden, oder?
    Zum anderen ist auf eurer Seite zu lesen, dass es sich um geprüftes und qualitativ hochwertiges Cannabis handeln wird und das zu Preisen unter denen des Schwarzmarktes, gibt es da erste Tendenzen mit welchen Preisen zu rechnen ist?
    Und verstehe ich es richtig, dass Vereine erst ab Juli anbauen dürfen? Das würde doch bedeuten, dass mit ersten legalen Abgaben aus Vereinen frühestens im September zu rechnen ist.
    Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fragen aber all diese stellen sich mir bisher, weshalb ich auch noch nicht zu 100% überzeugt bin, dass dieser Weg uns alle hier wirklich glücklich machen wird. Von der zwingend erforderlichen Anpassung in Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung mal ganz abgesehen.
    Für deinen Einsatz und eine Rückmeldung aber nochmals vielen Dank.

    Viele Grüße

  6. Hallo zusammen,

    die Frage nach den Mitgliedsbeiträgen wurde ja schon gestellt. Ebenfalls die Frage ab wann dann mit der ersten „Ernte“ zu rechnen ist also auch dem Erwerb für Mitglieder (falls man überhaupt ein Mitglied wird)? Ab 1.06.24 geht es schließlich los mit dem Anbau, sind denn schon alle Vorraussetzungen dafür getroffen?
    Was passiert denn, wenn ich am 1.04.24 abends um zehn mit nem Joint in der Hand, kontrolliert werde?

    1. Hallo Chris,

      danke für deine Nachricht. Gerne beantworten wir deine Fragen.

      Mitgliedsbeiträge: Wir versuchen unsere Vereine so offen wie möglich zu gestalten. Von monatlichen Abo Modellen halten wir nichts. Vielleicht wird es eine Aufnahmegebühr für z.B Fördermitglieder geben. Generell ist ein Pflichtbeitrag aber nicht geplant.

      Ernte: Durch unsere Erfahrung und Expertenstatus wenn es um den Anbau von Cannabis geht werden wir sobald uns die Regierung dies erlaubt als erster Anbauen und auch als erster Abgeben.

      Öffentlicher Konsum: Wir geben generell keine Rechtsauskunft, aber nach unserem Verständnis sollte dies unter Umständen (Abstandsregeln) legal sein!

      Bei weiteren Fragen einfach melden.

  7. Hi zusammen,

    von mir auch ein großes Dankeschön an die Vorab-Orga. Da ab dem 1.4. alles legal ist und es ja dann auch so langsam Frühling wird – wie wäre es mit einem CSC-Treffen im englischen Garten zum „Smoke-in“?
    Ich hatte es so verstanden dass man privat dann auch Samen beziehen kann (also der Erstbezug) via Internet und das ab dem 1.4. – verstehe ich das richtig?

    1. Klingt super! Falls du etwas planen willst melde dich gerne bei uns 🙂

      Samen dürfen ab dem 01.04 vorerst nur aus dem EU Ausland bestellt werden. Später dann auch über Anbauvereine.

      Bei weiteren Fragen einfach melden

    2. …du hättest schon vor langer,langer Zeit Samen bestellen können,freier Warenverkehr in der EU, und dann wäre da noch die Hanfmesse

  8. Hi,

    seit ca. 30 Jahren warte ich auf diesen Tag!
    Leider habe ich die Befürchtung, dass all die Arbeit umsonst war..da sich ab dem 1.4. die ganzen Terrorjugendlichen und Möchtegern-Kiffer erst recht mit der Bong an. die Parkbank setzen und sich (wie jetzt auch schon) mehr als daneben benehmen.
    Das wird dazu führen, dass die Leute die ohnehin dagegen sind, jetzt einen Grund mehr haben und all die anderen, denen es bis jetzt egal war, auch einen negativen Eindruck bekommen.
    Ich kann nur hoffen, dass die echten Cannabis-Konsumenten da auch selber mal etwas sagen…kein Bock dass das ganze, ohnehin sehr wackelige Konstrukt, von Leuten kaputtgemacht wird, die auch Elektroroller in den Fluss werfen!!!

  9. Hallo zusammen,

    Nach anfänglicher Freude trübt sich meine Euphorie nun doch zunehmend ein.
    Wann und ob das CanG überhaupt in Kraft tritt ist hinsichtlich der inzwischen doch sehr wahrscheinlichen Anrufung des Vermittlungsausschusses nach meiner Einschätzung ziemlich offen.
    Und im Grunde kommt der Vereinseintritt in einen Socialclub zumindest für mich (wohnhaft in Bayern) nicht in Frage, da die Behörden „alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen“ einsehen, prüfen und kopieren dürfen. Sie können auch Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitglieder – also der Kiffer:innen – erheben. Und sie dürfen all diese sensiblen Daten zwei Jahre speichern und an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach beliebigen Gesetzen nützlich sein könnten – ohne Anfangsverdacht, Richtervorbehalt oder sonstige rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen.
    (siehe auch https://netzpolitik.org/2024/kiffer-listen-datenschutzalbtraum-legalisierung)
    In Bayern wird man nach meiner Einschätzung -wenn das CanG in Kraft tritt- regelmäßig von den Führerscheinstellen zur Abgabe von Urin aufgefordert werden, M.S. hat unsereins ja schon empfohlen aus Bayern wegzuziehen.
    Daher kommt für mich nur Bestellen der Samen im europäischen Ausland und Eigenanbau in Frage
    Viele Grüße aus dem Freistaat im Süden

  10. Wird es einen Ort oder Platz geben, wo sich Mitglieder austauschen können?

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