Gesetz & Recht | Hanf im Glück | 11. Juni 2022

Polizei Razzia Waldshut-Tiengen Stellungsnahme

Am 7.6.2022 wurden die Geschäftsräume unseres Tiengener CBD-Shops mit einem noch vor Eröffnung ausgestellten Durchsuchungsbeschluss nach „Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabisblüten, Hanftee und CBD-Ölen“ durchsucht.

Wir halten den Durchsuchungsbeschluss und den daraus resultierenden Polizeieinsatz aus folgenden Gründen für absolut unrechtmäßig, absurd und aufgrund der offensichtlich geringen Fachkenntnis der Staatsanwaltschaft wieder einmal für eine vollkommen unnötige Verschwendung von Steuergeldern:

1. Der Beschluss bezieht sich unter anderem auf das BGH-Urteil vom 21.03.21 im Hanfbar Prozess. Das Urteil wird fälschlicherweise so dargestellt, als wäre der Handel CBD-Produkten mit unter 0,2 % THC-Anteil „eindeutig verboten“. Tatsächlich geht jedoch Gegenteiliges aus dem Urteil hervor: Demnach ist der Verkauf von CBD-Blüten an „Endabnehmer nicht grundsätzlich ausgeschlossen“, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Dieser kann bei unseren Produkten in jedem Fall ausgeschlossen werden, da es sich bei den beschlagnahmten CBD-Blüten ausschließlich um EU-zertifizierten Nutzhanf aus dem von der Europäischen Union festgelegten Sortenkatalog handelt. Die darin aufgeführten Hanfsorten sind bewusst ausgewählte Genetiken, die einen verschwindend geringen THC-Gehalt aufweisen und somit eben NICHT berauschend wirken können. Unsere Produkte sind demnach legal.

2. Der Durchsuchungsbeschluss wurde bereits 8 Tage vor der tatsächlichen Eröffnung des CBD-Shops ausgestellt. Dies zeigt, dass seitens der Staatsanwaltschaft absolut kein Interesse darin bestand, sich erst einmal einen Eindruck von der realen Situation im Ladengeschäft zu verschaffen. Lieber wird ein Generalverdacht für eine Schikane-Durchsuchung vorgeschoben.

3. Im Durchsuchungsbeschluss werden auch CBD-Öle und Hanftee als Betäubungsmittel bezeichnet. Dies ist hinsichtlich der freien Verfügbarkeit von Hanftee und CBD-Ölen in vielen Drogeriemärkten, Reformhäusern oder Apotheken sowie anderen Läden in Waldshut-Tiengen absolut widersinnig. Es wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn es um Cannabisfachgeschäfte geht.

Auch wurden Produkte konfisziert, die weder im Beschluss stehen, noch einen Wirkstoffanteil an CBD aufweisen (z. B. Schokolade mit Hanfsamen oder Kekse aus Hanfmehl).

Für Kundendaten o.ä. interessierten sich die Beamten nicht. Kundendaten wurden somit nicht herausgegeben, wir nehmen Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst.

4. Besonders der Kommentar im Durchsuchungsbeschluss, dass unsere strenge Richtlinie unsere Hanf Produkte nicht an Jugendliche zu verkaufen ein Zeichen dafür sei, dass wir selbst von einem Missbrauch zu Rauschzwecken ausgehen, ist eine absolute Unverschämtheit. Nicht einmal der Jugendschutz scheint von der Staatsanwaltschaft ernst genommen zu werden.

Final ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft auch schon 8 Tage vor der Eröffnung unseres Cannabisfachgeschäfts in Waldshut-Tiengen einen besonders schweren Fall von Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln feststellt. Dies ist eine uns bisher unbekannte Stufe der Strafverfolgung, die eher an eine Hexenjagd erinnert und jeder nachvollziehbaren Grundlage entbehrt. Wir können uns dieses Vorgehen nur damit erklären, dass versucht wird, unerwünschte innovative Unternehmen, zu zerstören noch bevor sie überhaupt ihr Geschäft aufgenommen haben. Das Ziel scheint zu sein konsequent gegen Innovation und die Unausweichlichkeit der anstehenden Veränderung anzukämpfen.

Offensichtlich geht es hier wieder einmal nicht mehr um Recht und Unrecht, sondern lediglich darum, das Thema Hanf und CBD aus dem Weg zu schaffen – und das mit Mitteln, die jeden vernünftigen Menschen an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zweifeln lassen.

Wieder einmal rufen wir dazu auf, diesen Beitrag zu teilen und diesen Missstand auch bei deiner lokalen politischen Vertretung anzusprechen, damit dieser Irrsinn endlich aufhört. Für Waldshut-Tiengen sind hier zuständig Felix Schreiner, MdB und Sabine Hartmann-Müller, MdL. Teile diesen Beitrag auch gern mit Zeitungen und Pressevertretern.

Vielen Dank und möge die Verfolgung bald aufhören.

Dein Team von Hanf im Glück

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Pressebericht Südkurier

2 Kommentare

  1. Absolut falsch und daneben. Was ist nur kaputt bei denen?

    1. Das Hanf Geschäft ist wohl nicht gerne gesehen aber ich finde das eine super Idee und die Polizei wird gegen die kommende Legalisierung nicht machen können es ist auf jeden Fall eine Frechheit was da passiert ist bitte geht da rechtlich dagegen vor, einen Laden mit einer Razzia auseinander zu nehmen nur weil es und Cannabis geht ist lächerlich

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