Gesetz & Recht | 4. Februar 2024

Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Steuer bezüglich medizinischem Cannabis und vor allem der Absetzbarkeit der Kosten, sofern das Cannabis von einem Arzt verschrieben wurde. In diesem Ratgeber wollen wir auf die wichtigsten Eckpunkte rund um das Thema eingehen.

Können Medikamentenkosten von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, medizinische Kosten, einschließlich der Kosten für Arzneimittel, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Sie fallen unter die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).

Können die Kosten für Cannabis von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, in Deutschland können die Kosten für medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt für den Fall, dass medizinisches Cannabis auf ärztliche Verordnung hin verwendet wird und die Ausgaben zwangsläufig entstehen, also aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.

Außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuergesetz

Außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größer als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Sie müssen folgende Kriterien erfüllen, um anerkannt zu werden:

  1. Zwangsläufigkeit: Die Ausgaben müssen dem Steuerpflichtigen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen sein.
  2. Außergewöhnlichkeit: Die Belastungen müssen außerhalb der üblichen Lebensführung liegen und so außergewöhnlich sein, dass sie deutlich über den durchschnittlichen Privatausgaben liegen.
  3. Wesentliche Überschreitung der zumutbaren Belastung: Es gibt eine Grenze der zumutbaren Eigenbelastung, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Steuerpflichtigen abhängt. Nur der Teil der Aufwendungen, der diese zumutbare Belastung überschreitet, kann steuermindernd berücksichtigt werden.

Um diese Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen sie nachgewiesen und detailliert aufgelistet werden. Die Finanzverwaltung kann Belege oder andere Nachweise verlangen, um die Zwangsläufigkeit und die Höhe der Aufwendungen zu überprüfen.

Tipps für den Nachweis in der Steuererklärung

Alle Belge und Unterlagen sammeln, die relevant sein könnten

Für die Steuererklärung und insbesondere für die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 EStG ist eine sorgfältige Dokumentation und Aufbewahrung von Belegen entscheidend. 

Eine gründliche und systematische Dokumentation und Aufbewahrung der Belege und Nachweise ist entscheidend, um außergewöhnliche Belastungen erfolgreich in der Steuererklärung geltend machen zu können. Es ist ratsam, im Zweifel mehr zu dokumentieren als vielleicht nötig, um bei Nachfragen des Finanzamtes gut vorbereitet zu sein.

Nachfolgend einige Richtlinien, wie du deine Aufwendungen im Idealfall dokumentieren und welche Unterlagen du aufbewahren solltest.

Detaillierte Belege und Rechnungen

  • Art der Aufwendung: Stelle sicher, dass aus den Belegen die Art der Aufwendung hervorgeht.
  • Datum und Ort: Auf dem Beleg sollten das Datum und der Ort der Leistungserbringung verzeichnet sein.
  • Empfänger der Leistung: Wer hat die Leistung erbracht? Der Name und die Adresse des Dienstleisters oder Verkäufers sollten klar erkennbar sein.
  • Zahlungsnachweise: Bewahre Zahlungsbelege, Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf, die belegen, dass die Rechnungen beglichen wurden.

Ärztliche Atteste und Verordnungen

Bei gesundheitsbezogenen Ausgaben ist es wichtig, ein ärztliches Attest oder eine Verordnung aufzubewahren, die die Notwendigkeit der Behandlung oder des Hilfsmittels bestätigt.

Nachweise über die Nichterstattung

Wenn Versicherungen oder andere Stellen teilweise Kosten übernehmen, solltest du Nachweise über den Eigenanteil aufbewahren. Dies belegt, welche Beträge dir tatsächlich als Belastung verbleiben.

Fahrtenbücher oder Kilometer-Nachweise

Bei Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien oder Ähnlichem ist es sinnvoll, ein Fahrtenbuch oder detaillierte Aufzeichnungen über die gefahrenen Kilometer zu führen, um diese Aufwendungen nachvollziehbar zu machen.

Offizielle Dokumente

Bei behördlichen oder gerichtlichen Angelegenheiten (z.B. bei Bestattungskosten) sind offizielle Dokumente, Beschlüsse oder Urteile aufzubewahren, die die Zwangsläufigkeit und Höhe der Aufwendungen belegen.

Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist für Belege der Steuererklärung beträgt in der Regel mindestens sieben Jahre. Dies ermöglicht es dir, bei späteren Rückfragen des Finanzamts oder bei Steuerprüfungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Digitalisierung

Das Finanzamt akzeptiert auch digitale Kopien von Belegen, sofern diese gut lesbar und bei Bedarf ausdruckbar sind. Es kann sinnvoll sein, alle Dokumente und Belege zu scannen und systematisch abzuspeichern.

Rechenbeispiel

Dieses Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung und basiert auf vereinfachten Annahmen. Die tatsächliche Höhe der zumutbaren Belastung und der abzugsfähigen Beträge kann je nach individuellen Umständen und steuerrechtlichen Vorschriften variieren. Zur genauen Berechnung und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

Um ein Rechenbeispiel zu geben, in dem ein Betroffener die Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen kann, gehen wir von folgenden Annahmen aus:

  • Ein Steuerpflichtiger hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro im Jahr.
  • Der Steuerpflichtige ist ledig und ohne Kinder.
  • Die zumutbare Belastung für den Steuerpflichtigen beträgt nach der gesetzlichen Staffelung 6% seines Gesamteinkommens.
  • Der Steuerpflichtige hat im Laufe des Jahres 3.000 Euro für medizinisches Cannabis ausgegeben, das ärztlich verordnet wurde und nicht von der Krankenkasse erstattet wird.

Berechnung der zumutbaren Belastung

Zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro Zumutbare Belastung (6%): 0,06 x 40.000 Euro = 2.400 Euro

Berechnung der abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen

Gesamtkosten für medizinisches Cannabis: 3.000 Euro Abzüglich der zumutbaren Belastung: 3.000 Euro – 2.400 Euro = 600 Euro

In diesem Beispiel kann der Steuerpflichtige 600 Euro als außergewöhnliche Belastung wegen der Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass nur der Betrag, der über die zumutbare Belastung hinausgeht, tatsächlich steuermindernd wirkt.

FAQs zur Kostenerstattung von medizinischen Cannabis

Was kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen? 

Als außergewöhnliche Belastungen können Aufwendungen abgesetzt werden, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in einem größeren Umfang als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit ähnlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen erwachsen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Gesundheitsausgaben wie Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, Kosten für Pflegebedürftigkeit, Aufwendungen aufgrund von Behinderungen, sowie Kosten für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung besonderer Bedürfnisse.

Kann man BTM Rezepte von der Steuer absetzen? 

Ja, Betäubungsmittel (BTM) Rezepte, die für die Behandlung von Krankheiten auf ärztliche Verordnung ausgestellt und nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Ausgaben die zumutbare Belastung überschreiten.

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen? 

Es gibt keine pauschale Summe für außergewöhnliche Belastungen, die direkt abgezogen werden kann. Die Höhe der abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen berechnet sich individuell, basierend auf den tatsächlichen Aufwendungen, die die zumutbare Belastung überschreiten.

Kann man Apothekenkosten von der Steuer absetzen? 

Ja, Apothekenkosten für medizinisch notwendige Medikamente, die auf ärztliche Verordnung hin gekauft wurden und nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten.

Ist ein grünes Rezept steuerlich absetzbar? 

Kosten für Medikamente, die mit einem grünen Rezept verschrieben wurden, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da grüne Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt werden und diese Ausgaben nicht als zwangsläufig angesehen werden. Ausnahmen können bestehen, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Disclaimer

Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Steuerrechtliche Vorschriften können komplex sein und sich ändern. Daher empfehlen wir, bei spezifischen steuerrechtlichen Fragen oder Unsicherheiten stets die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder einen Fachexperten einzuholen. Unsere Ausführungen sind lediglich als Ratschläge zu verstehen und können und sollten nicht als Grundlage für die Entscheidungsfindung in steuerrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden. Jegliche Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werde Teil der Community

  • 10% Gutschein für deine erste Bestellung
  • News zu CBD Produkten, Cannabis & Legalisierung
  • Exklusive Angebote, Rabatte & Bundles