Gesetz & Recht | 22. Februar 2019

CBD Autofahren Deutschland

Derzeit ist in Deutschland zu beobachten, dass die Akzeptanz gegenüber Cannabis immer weiter steigt. Diese Entwicklung ist auch auf die steigende Nachfrage nach legalen CBD Produkten zurückzuführen.

Es sind die vielen unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten und die oft beachtliche Wirkung dieser natürlichen Präparate, die viele Verbraucher nachhaltig überzeugen.

Da es sich bei Cannabidiol oder kurz CBD um ein Cannabinoid handelt, das den menschlichen Körper auf zahlreichen Ebenen beeinflussen kann, müssen sich Konsumenten, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, früher oder später mit den möglichen Auswirkungen auf die eigene Fahrtüchtigkeit auseinandersetzen.


Folgende Fragen vieler Autofahrer erreichen uns täglich:

  • Darf man mit CBD Autofahren?
  • Gibt es Probleme mit dem Führerschein nach der Verwendung von CBD oder anderen Hanf Produkten?
  • Schlagen Drogentests auf CBD an?

CBD Produkte, die aus EU-zertifizierten Nutzhanfblüten gewonnen wurden und einen THC-Gehalt von weniger als 0,2% besitzen, haben keine psychoaktive Wirkung und sind in Deutschland freiverkäuflich. Die Verwendung von Cannabidiol wird nicht als zu verfolgender Drogenkonsum eingeordnet und ist damit legal. Von daher muss man sich bei Erwerb oder Nutzung als Endverbraucher also keine Sorgen über rechtliche Konsequenzen machen.

Bei Betrachtung dieser Ausgangslage erscheint es nur logisch, dass die Verwendung von CBD-Produkten aufgrund des extrem geringen THC-Gehalts ohne Bedenken mit dem Führen eines Fahrzeugs zu vereinen ist.

Schließlich verursacht CBD aufgrund des fehlenden High-Gefühls weder körperliche noch motorische Ausfallerscheinungen und darf darüber hinaus legal erworben werden. Obwohl diese Argumentation durchaus Sinn macht, muss die Frage nach der Vereinbarkeit von CBD und Autofahren jedoch deutlich differenzierter betrachtet werden. 

Denn auch ohne die bewusstseinsverändernden Eigenschaften des THC können CBD-Produkte bei entsprechend hoher Dosierung einen sedierenden Effekt auf den Anwender haben, wodurch die Fahrtüchtigkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr beeinflusst werden kann.

Sollte man als CBD-Nutzer in einem solchen Zustand in eine Verkehrskontrolle geraten, wird man von der Polizei ähnlich wie kranke, übermüdete oder unter Medikamenteneinfluss stehende Fahrer behandelt. Bei einem Fahrzeugführer, der offensichtlich nicht fahrtüchtig ist, liegt es im Ermessen der Polizei, ihm die Weiterfahrt zu verbieten. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Umstand oder welche Substanz diesen Zustand herbeigeführt hat. 

Hinzu kommt, dass viele CBD-Produkte auch geringe Mengen THC enthalten. Bei regelmäßiger Verwendung solcher Präparate kann sich also auch THC in geringfügiger Konzentration im Körper ansammeln. Obwohl dies laut Gesetz erlaubt ist, schließt das deutsche Verkehrsrecht Personen, die THC konsumiert haben jedoch grundsätzlich von der Teilnahme am Straßenverkehr aus.

Möchte man also weder auf die wohltuenden CBD-Produkte noch auf seinen Führerschein verzichten, sollte man sich also genaustens mit den Inhaltsstoffen des präferierten CBD-Erzeugnisses beschäftigen und nach Möglichkeit auf ein Produkt umsteigen, das komplett auf die Zugabe von THC verzichtet. Hierzu zählen beispielsweise Salben, Pasten, e-Liquids oder auch Kapseln.

Auch wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen zwar hauptsächlich Tests einsetzt, die das psychoaktive THC ab einem Grenzwert von 50ng/ml nachweisen sollen, kommen mittlerweile auch immer sensiblere Schnelltests zum Einsatz. Selbst wenn die aufgenommene Menge an THC verschwindend gering ist, können einige dieser sensibleren Tests auch nach der Nutzung von CBD ein positives Ergebnis anzeigen. Sie prüfen oft nämlich nicht nur auf THC, sondern generell auf die in der Hanfpflanze enthaltenen Cannabinoide. Hierzu zählt eben auch CBD.

Daher sollten Anwender von CBD-Produkten bei einer Verkehrskontrolle von vor Ort durchgeführten Schnelltests Abstand nehmen und stattdessen auf einen Bluttest bestehen. Dieser ist wesentlich genauer und unterscheidet zudem zwischen den verschiedenen Cannabinoiden.

Auf diese Weise kann nachgewiesen werden, dass das eventuell im Körper vorhandene THC nur als Bestandteil der genutzten CBD-Erzeugnisse aufgenommen wurde und die Fahrtauglichkeit aufgrund der sehr niedrigen Konzentration in keinster Weise beeinträchtigen konnte. So kann das Risiko von Missverständnissen, falschen Verdächtigungen oder ungerechtfertigten Konsequenzen deutlich minimiert oder sogar gänzlich ausgeräumt werden. 

Da in Deutschland aber leider auch CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt jenseits der erlaubten 0,2% im Umlauf sind, sollten Liebhaber dieser Produktform, die am Straßenverkehr teilnehmen möchten oder müssen stets darauf achten, nur bei seriösen Händlern einzukaufen, die ihnen durch die Veröffentlichung von Laboranalysen ein Höchstmaß an Transparenz bezüglich der angebotenen Blüten gewährleisten.

Personen, die aus wie auch immer gearteten Gründen einen Abstinenznachweis erbringen müssen, sollten hingegen komplett auf die Verwendung von CBD-Produkten verzichten. Denn die vorherrschenden Grenzwerte sind so niedrig angesetzt, dass sogar passiver Konsum von THC zu einem positiven Testergebnis und damit zum Nichtbestehen des Nachweises führen kann.

Es bleibt also festzuhalten, dass man nach der Verwendung von CBD in geringer Dosierung auf jeden Fall Autofahren kann und darf.

Sollte man sich als Folge der regelmäßigen Anwendung jedoch schläfrig oder benommen fühlen, ist es ratsam, sich nicht hinter das Steuer zu setzen bis die Wirkung des CBD wieder nachgelassen hat. Um möglichen Repressalien während einer Verkehrskontrolle aus dem Weg zu gehen, sollte man sich zudem über die Inhaltsstoffe des vorliegenden CBD-Produkts und über die Funktionsweise von Drogenschnelltests im Klaren sein.

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