Neuigkeiten | 29. Februar 2024

High-Lights KW08: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰

Einleitung

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Die News der Vorwoche in einer Übersicht

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, die die Cannabis-Welt bewegt haben. Die News der KW07 findest du hier.

Es war viel los. Vor allem die erforlgreiche (Teil-)Legalisierung im Bundestag hat der gesamten Community einen ordentlichen Schub verpasst. Das Interesse und der Andrang auf hanf-im-glueck.shop sowie der CSC Voranmeldungen ist bis heute ungebrochen.


Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.

Eure Fragen zur Legalisierung

Hunderte Kommentare und E-Mails bezüglich der Legalisierung sind bei uns binnen weniger Tage aufgelaufen. Nachfolgend einige der häufigsten und/oder wichtigsten Fragen und unsere Antworten dazu.

Was passiert mit Überproduktion?

Egal ob im CSC oder zuhause. Wenn mehr als die erlaubte Menge produziert wird, muss der Überschuss vernichtet werden. So steht es im Gesetz. Erzeugst du in einem Anbau zuhause aus den drei Pflanzen also 60 Gramm, musst du 10 Gramm vernichten.

Wird das Gesetzt wieder Rückgängig gemacht?

Es ist unmöglich in die Zukunft zu blicken. Angesichts aktueller Umfragewerte der Opposition (ausg. AfD) ist dies äußerst unwahrscheinlich.

Kann ein Bundesland das Gesetz „verbieten“? (Beispiel Bayern)

Bayern muss sich den Gesetzen genau so beugen wie andere Bundesländer auch. Natürlich bleibt aber am Ende immer ein „Spielraum“. Derzeit ist es in Bayern auch schon so, dort wird jedes Gramm Cannabis zur Anzeige gebracht während ähnliche Verfahren z.B in Berlin eingestellt oder sogar ignoriert werden. Bezüglich der Legalisierung macht Söder (MP) schon druck. Generell kann Bayern nicht sagen „Bei uns gibt es keine CSCs“ oder ähnliches.

THC Cannabis bei Hanf im Glück kaufen?

Cannabis wirst du nicht bei uns erwerben können, vielleicht später in Säule zwei des geplanten Cannabis Gesetz. Über unsere Cannabis Social Clubs wird dies möglich sein.

Kiffen legal ab April 2024 – Wo Cannabis kaufen?

Nach dem Gesetz ist es zwar voraussichtlich ab 01.04 legal, eine direkte Abgabe wäre aber illegal durch fehlende Anbauvereine. Ist ein Kritikpunkt am Gesetz. Offiziell gibt es ab dem 01.04 keine Vergabestelle für Cannabis mit THC.

Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Beitrag zu häufigen Fragen & Antworten in Bezug auf das Cannabis-Gesetzt veröffentlicht.

Vorbereitungen für CSCs

Hinter den Kulissen laufen die Vorbereitungen zu unseren Hanf im Glück CSCs schon seit langer Zeit. Durch die Gewissheit der (Teil-)Legalisierung ist unser Engagement von 100% auf 200% gestiegen und etliche Mitarbeiter beschäftigen sich nur noch mit der Finalisierung der CSCs.

Neue Produkte im Sortiment

Ein kurzes Spotlight auf drei neue Produkte in unserem Sortiment. Du findest sie im Onlineshop oder im lokalen Hanf im Glück in deiner Nähe.


Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.

(Teil-)Legalisierung ist wahr geworden

Falls du es noch nicht mitbekommen hast: 🥦 Bubatz endlich legal ⚖️

Am Freitag hat der Bundestag mit überwiegender Mehrheit der Ampel-Fraktionen die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Von 637 Abgeordneten stimmten 407 für und 226 gegen das Gesetz, bei vier Enthaltungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. April Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabis über nicht kommerzielle Vereine beziehen und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen dürfen, während Minderjährigen Besitz und Konsum weiterhin verboten bleiben. Der Jugendschutz sowie Aufklärung ist zentraler Bestandteil des Gesetz.

https://hanf-im-glueck.shop/cannabis-legal-ab-april/

Legalisierung erst ab Oktober statt April?

Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) könnte einem Vermittlungsprozess zwischen Bundestag und Bundesrat gegenüberstehen. Diese Entwicklung wurde durch den Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, Mitglied der FDP, gegenüber der Legal Tribune Online bestätigt.

Im Gespräch ist hinter den Kulissen nun der 1. Oktober für das Inkrafttreten der Legalisierung. Auf Grund drohender Überlastung der Strafjustiz soll der Start später erfolgen. Nicht aus dem vermutlich naheliegenden Grund, dass Besitz und Konsum ab 1.04 legal wären und Anbauvereinigungen erst ab 01.07 legal anbauen dürften.

Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig und wäre somit im Prozess abgeschlossen, wenn der #Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird. Um den Ausschuss einzuberufen benötigt es mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen. Es stimmt aber nicht jeder Politiker selbst ab, sondern die #Landesregierung bestimmt vorab wie gestimmt werden soll. Bei Enthaltungen oder Meinungsverschiedenheiten der Bundesratsabgeordneten während der Abstimmung, werden die Stimmen des Landes nicht mitgezählt.

https://www.instagram.com/p/C375JtbszXC/?igsh=b2poN3ZyNnJ1dHlh
45 der 69 Sitze des Bundesrats sind von Befürworter-Parteien des #CanG besetzt. Die restlichen 24 von Gegnern. Wie man in der Abbildung sehen kann, gibt es kein Land außer Bayern, dass ausschließlich von Gegnern regiert wird, jedoch viele Länder in denen Gegner als Koalitionspartner mitregieren. Das erschwert die Vorhersage des Ausgangs erheblich. De facto müsste sich eine Landespartei, die eigentlich bereits befürwortet, sich plötzlich gegen das #Gesetz stellen. Ein einzelner Politiker kann da überhaupt nicht viel anrichten. [Quelle]

Datenschutzalbtraum CSCs

Bei den Cannabis Social Clubs schlagen die bürokratischen Auflagen so richtig ein. Selbstverständlich muss der Jugendschutz, Prävention und Aufklärung an erster Stelle stehen. Regelmäßige Kontrollen sind sinnvoll und wünschenswert. Dass Daten erfasst werden müssen ist auch klar.

Diese Datenhalden könnten zu einem Selbstbedienungsladen für Behörden werden. Bei Kontrollen dürfen die zuständigen Behörden – das dürften in aller Regel Landesämter sein – „alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen“ einsehen, prüfen und kopieren. Sie können auch Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitglieder – also der Kiffer:innen – erheben.

Und sie dürfen all diese sensiblen Daten zwei Jahre speichern und an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach beliebigen Gesetzen nützlich sein könnten – ohne Anfangsverdacht, Richtervorbehalt oder sonstige rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Das Gesetz ist dabei nicht einmal auf die Übermittlung von Daten von Verdächtigten beschränkt. Es könnten beispielsweise auch sensible Daten von potenziellen Zeug:innen übermittelt werden.

https://netzpolitik.org/2024/kiffer-listen-datenschutzalbtraum-legalisierung/

Cannabis-Konsum bei der Arbeit bleibt verboten

Auch wenn der Konsum von Cannabis künftig legal sein mag, folgt daraus kein Freibrief für den Konsum bei der Arbeit: „Arbeitnehmer schulden ihre ‚ungetrübte‘ Arbeitsleistung: Ist das infolge von Cannabiskonsum nicht mehr gegeben, rechtfertigt das arbeitsrechtliche Maßnahmen – und zwar auch dann, wenn der Cannabiskonsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist“, so Fuhlrott.

https://der-betrieb.de/meldungen/cannabis-konsum-bei-der-arbeit-bleibt-auch-kuenftig-verboten/

Die wichtigesten News und Entwicklungen aus Europa und der ganzen Welt.

Stimmen aus der Welt zur Legalisierung in Deutschland

In Frankreich begrüßten Suchtverbände und Fachleute das neue deutsche Gesetz. „Das ist eine gute Sache. Aus der Sicht der öffentlichen Gesundheit müssen wir uns in Richtung Entkriminalisierung bewegen“, sagt Catherine Delorme, Vizepräsidentin der Fédération Addictions.

https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/cannabis-legalisierung-geteilte-meinung-von-aerzten-in-europa/
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