Neuigkeiten | 15. Februar 2024

High-Lights KW06: Deine wöchentliche Dosis Cannabis News 🥦📰

Einleitung

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Die News der Vorwoche in einer Übersicht

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick zurück auf die vergangene Woche, um dir die prägnantesten Entwicklungen, Durchbrüche und Diskussionen zu präsentieren, die die Cannabis-Welt bewegt haben. Die News der KW05 findest du hier.

In einer Zeit, in der die Legalisierungswelle weiterhin global rollt und der Markt unaufhörlich wächst, bleiben wir an deiner Seite, um Licht ins Dunkel der zahlreichen Entwicklungen zu bringen. Ob du Brancheninsider, Cannabis-Enthusiast oder einfach neugierig auf die Potenziale dieser Pflanze bist – hier findest du deine wöchentliche essentielle Lektüre.

Unser Ziel ist es, dich nicht nur zu informieren, sondern auch Einblicke und Kontext zu liefern, die es dir ermöglichen, die Dynamik dieser schnelllebigen Industrie besser zu verstehen.


Die wichtigsten News von und rund um Hanf im Glück und unserer Community.

Neue Youtube Shorts

Unsere Produktion von YouTube Shorts geht weiter um dich auch per kurzen Videos auf dem Laufenden zu halten. Alle Shorts findest du hier. Die neuen Shorts in dieser Woche:

Neu im Sortiment

Neue Produkte im Sortiment und Online Shop, die es absolut wert sind, kurz vorgestellt zu werden.


Alle Cannabisnews, die einen direkten Einfluss auf Deutschland und dich als Konsumenten haben können.

Lauterbach zu Gast bei Markus Lanz

Karl Lauterbacht verteidigt das CannG.

Ganze Folge unter https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-februar-2024-100.html

Bundesrat gegen Versand von Cannabis

In einem neuen Entwurf bleibt der Versand von Cannabis strafbar.

Die wortgleiche Übernahme des bisherigen § 39 Absatz 4a PostG in den neuen
§ 64 Absatz 5 PostG-E ist nicht ausreichend, da die in § 39 Absatz 4a Satz 1
Nummer 1 PostG genannten §§ 29 bis 30b BtMG in absehbarer Zeit nicht mehr
alle derzeit von diesen Straftatbeständen betroffenen illegalen Suchtstoffe er-
fassen werden. Mit der beabsichtigten Herausnahme von Cannabis und nicht-
synthetisch hergestelltem THC aus dem BtMG wäre § 64 Absatz 5 Satz 1
PostG-E nicht mehr einschlägig, wenn Postdienstleistungsunternehmen in den
Postsendungen Cannabis auffinden, obwohl auch nach dem künftigen
Cannabisrecht eine postalische Versendung von Cannabis unzulässig bleibt und
beim Auffinden von Cannabis in Briefen oder Paketen der Verdacht einer
Straftat nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder dem Medizinal-
Cannabisgesetz (MedCanG) (derzeit § 34 KCanG-E und § 25 MedCanG-E) be-
stehen kann. Dies betrifft insbesondere das weiterhin strafbare Handeltreiben
mit Cannabis und den Besitz und Erwerb von Cannabis, sofern dieser die ge-
planten Höchstgrenzen übersteigt. Auch in diesen Fällen muss weiterhin die
Mitteilungspflicht der Postdienstleister gegenüber den Strafverfolgungsbehör-
den bestehen.

Ausschnitt aus dem Entwurf

Cannabisgesetz (CanG) auf der Tagesordnung der 83. Sitzung des Finanzausschusses

Das CanG hat es auf den 6. Tagesordnungspunkt der 83. Sitzung des Finanzausschusses geschafft. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Legalisierung. Die Details zum Tagesordnungspunkt:

  • a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)
  • b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) – 20/8704 – Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
  • c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken

Union (CDU/CSU) weiter gegen das CannG

Wie schon unter c) des Tagesordnungspunkt ersichtlich ist: Die Union ist weiterhin gegen eine Legalisierung von Cannabis und will nun mittels namentlicher Abstimmung gegen das CannG vorgehen. Die Aussichten auf Erfolg sind gering.

CSCs ab 01.07.2024

Der Diskussion zwischen Lauterbach und anderen Teilnehmern der Show „Markus Lanz“ ist ebenso zu entnehmen, dass das Timing für den Start von CSCs auf den 01.07.2024 gesetzt ist. Zudem gibt es von Carmen Wegge (SPD) dazu ein Statement, welches über X verbreitet wurde. Daraus geht hervor, dass ab dem 01.04, also dem geplanten Inkrafttreten des CannG, von möglichen Cannabis Social Clubs Lizenzen beantragt werden können, sodass der geregelte und legale Betrieb ab dem 01.07.2024 starten kann. In wie weit das Timing realistisch ist und wie die Umsetzung bzgl. Anträgen, Lizenzen usw. aussieht ist derzeit nicht bekannt.


Die wichtigesten News und Entwicklungen aus Europa und der ganzen Welt.

Tschechien verbietet HHC & mehr

Auf Grund akuter Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ist in Tschechien HHC, HHCO und THCP verboten worden. In Deutschland diskutieren wir glücklichweise über eine (Teil-)Legalisierung statt weiterhin einzelne Cannabinoide zu verbieten. Immerhin ist ein Nachfolger für HHC schon längst gefunden: HHCP.

Grund ist die steigende Zahl an Vergiftungsfällen von Schulkindern, die frei verkäufliche Geleebonbons mit dem Wirkstoff gegessen hatten.

Studie zum Autofahren unter Einfluss von THC

Eine neue und sehr interessante Studie untersucht den Einfluss von THC auf das Autofahren von über 65 jährigen Probanden. Die ganze Studie findest du hier. Die wichtigsten Details daraus nachfolgend.

Fragestellung: Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Konsum von im Einzelhandel erhältlichem Cannabis, dem Führen eines Fahrzeugs und dem damit verbundenen Tetrahydrocannabinol (THC)-Spiegel im Blut von Personen über 65 Jahren?

Ergebnisse: In dieser Kohortenstudie wählten 31 regelmäßige Cannabiskonsumenten im Alter von 65 bis 79 Jahren im Durchschnitt hochpotentes (18,74 % THC), THC-dominiertes Cannabis. 30 Minuten nach dem Rauchen war die Fahrtüchtigkeit erhöht und die Geschwindigkeit verringert, was nicht mit der THC-Konzentration im Blut korrelierte; das subjektive Erleben und die Selbstberichte über die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit hielten 3 Stunden lang an.

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