Gesetz & Recht | Hanf im Glück | Neuigkeiten | 17. Oktober 2019 | 7 Kommentare

Erneute CBD Razzia in Bayern

Am gestrigen Mittwoch (16.10.2019) haben wir bei Hanf im Glück und einige andere Hanf & CBD Shops in München mal wieder Besuch (siehe CBD Razzia im April) von einem Großaufgebot der Polizei (ca. 50 Beamte) bekommen. Die Beschlagnahmung unserer CBD-Blüten und CBD-Öle wurde dabei erneut mit äußerst fragwürdigen Argumenten begründet, die sich lediglich auf eine eigene Interpretation einer immer noch unklaren Gesetzeslage beziehen.


In München sieht man anscheinend keine Notwendigkeit, das in Kürze erwartete und hoffentlich richtungsweisende Gerichtsurteil im Fall der @Hanfbar aus Braunschweig abzuwarten… denn wer braucht schon klare Regelungen im Bereich Nutzhanf, wenn man die verhassten Produkte auch einfach konfiszieren kann, sie auf unbestimmte Zeit für „Analysen“ unter Verschluss halten und Anträge auf Akteneinsicht über ein halbes Jahr hinweg ignorieren kann?


In der bayerischen Landeshauptstadt hält man eine (erneute) groß angelegte Betäubungsmittel-Razzia gegen einen nicht berauschenden Stoff offenbar für eine gute Verwendung von öffentlichen Geldern, die wesentlich schneller zum Ziel führen wird als offene Dialoge oder gar eine Reform der längst überholten Repressionsstrategie.

Presse Meldung: Süddeutsche Zeitung


Wenn man bedenkt, dass auch gestern wieder nur ausgewählte CBD Läden von den polizeilichen Maßnahmen betroffen waren und Reformhäuser, Drogerien und Apotheken auch diesmal wieder komplett außen vor gelassen wurden, kann man ohne Bedenken sagen, dass vor dem Gesetz unserer Stadt wohl doch nicht alle gleich sind.


Obwohl uns das Gefühl nicht loslässt, dass diese völlig überzogenen Aktionen darauf abzielen, die mittelständischen Firmen, die in diesem noch jungen CBD Markt aktiv sind, zu schikanieren und mittelfristig in den finanziellen Ruin zu treiben, werden wir uns nicht so einfach geschlagen geben. Wir glauben weiterhin, dass Hanf und die in dieser Pflanze enthaltenen Wirkstoffe die Lebensqualität der Menschen nachhaltig verbessern können und sehen es nicht ein, dass man versucht unserer Branche aufgrund von Lobbyinteressen oder Unwissenheit den Stempel der Illegalität aufzudrücken. 


Wir werden uns in München weiterhin für Aufklärung und Dialog im Umgang mit dem Thema Hanf einsetzen und unseren Laden noch heute wieder für unsere Kunden öffnen.

UPDATE: Fast 1 ½ Jahre später stellten die Richter des Bundesgerichtshofs in Leipzig in ihrem Urteil vom 24.03.2021 (AZ: 6 StR 240/20) fest, dass “CBD-Blüten” aus Nutzhanf unter Ausschluss von angenommenen Missbrauchspotentialen legal an Endverbraucher verkauft werden dürfen. 

Entgegen der Auffassung des LG Braunschweig und gewissen Staatsanwaltschaften stehe die “Ausnahmevorschrift des BtmG” der Abgabe (gewerblicher Handel) “an den Endabnehmer zu Konsumzwecken” laut BGH nicht grundsätzlich entgegen.

Die Tatsache dass die Gewinnung von THC bzw. der angenommene Missbrauch von Nutzhanf bereits aus Wirtschaftlichkeitserwägungen realitätsfremd erscheint, wurde  endlich entsprechend gewürdigt und führt nun zum lange überfälligen Ende von unnötiger Verfolgung aufgrund von rechtlichen Unklarheiten und wird weitreichende politische und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

7 Kommentare

  1. Es ist vollkommen absurd, mit welch verbissenem Eifer ein Feldzug gegen eine Nutzpflanze geführt wird und gegen diejenigen, die mit ihr handeln. Wenn man den Leuten das CBD mit seinen segensreichen Wirkungen wegnehmen will, macht man viele unglücklich (oder treibt harmlose, gesetzestreue Menschen in die Illegalität). Ich will weiterhin problemlos CBD gegen meine chronischen Schlafstörungen bekommen, um mit diesen sinnvoll umgehen zu können, ohne die Nebenwirkungen chemischer Hämmer ertragen zu müssen. Und ich will für den Konsum einer Nicht-Rausch-Pflanze nicht kriminalisiert werden. Zudem befürchte ich, dass der Ruf der Hanfpflanze, mit der man so viele weitere sinnvolle Dinge auf sinnvolle, natur- und resourcenschonende Weise machen könnte, in der öffentlichen Wahrnehmung durch den staatlichen Kampf gegen das CBD weiterhin in den Schmutz gezogen und damit der Markt für vielfältige Hanfprodukte zerstört wird.
    Bei allem berechtigten Zorn über das staatliche Vorgehen, bei dem sich der Eindruck von Willkür und Ermessensfehlerhaftigkeit förmlich aufdrängt, sollte man aber doch auch in seiner Kritik differenzieren: Der Satz im Blogeintrag „kann man ohne Bedenken sagen, dass vor dem Gesetz unserer Stadt wohl doch nicht alle gleich sind“ sollte so nicht stehenbleiben. Die ungenau formulierte und in der Sache mehr als bedenkliche gesetzliche Regelung steht nicht in der Verantwortung der Stadt München. Ebenso sind Polizei und Staatsanwaltschaft keine städtischen Stellen – es ist nicht die LHM, die hier Razzien durchführt.
    Allen, die Nutzhanf anbauen und mit seinen Produkten handeln, kann man nur einen langen Atem und viel Glück wünschen. In ihrem eigenen Interesse und im Interesse von uns Kunden.

    1. Vielen Dank für dein ausführliches Feedback.

      Wir sehen das ganz genauso wie du und freuen uns, dass du dir die Zeit genommen hast, deine Sicht der Dinge mit uns zu teilen. Bezüglich deiner Anmerkung am Schluss können wir dir recht geben, dass man hier ganz genau sagen müsste „in den Augen der Staatsanwaltschaft München sind anscheinend nicht alle gleich“. Denn wie erwähnt werden bei diesen von der Staatsanwaltschaft initiieren Aktionen jedes Mal nur ausgewählte Anbieter ins Visier genommen, was unserer Meinung nach klar gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit verstößt.

      Die Formulierung, die Nutzhanf als Ausnahme vom BtMG regelt, sollte in jedem Fall überarbeitet werden und uns ist bewusst, dass dies nicht in der Verantwortung unserer Stadt liegt.

      Wir sind mit unserer Heimatstadt sehr eng verbunden und möchten sie im Bereich Toleranz gegenüber Hanf gerne weiter voranbringen ohne in regelmäßigen Abständen um unsere Existenz kämpfen zu müssen. Wenn wir dir oder anderen stolzen Münchnern mit einer etwas holprigen Formulierung – die zugegebenermaßen direkt nach der Razzia entstanden ist – zu nahe getreten sind, tut uns das sehr leid.

  2. Liebe Leute, ich verstehe euer Begehren nicht ….

    es gibt eine EU-NovelFood-VO, die seit 2016 in Kraft ist. In dieser VO ist geregelt, dass man eine Zulassung einholen muß, wenn man Produkte verkaufen möchte, die unter diese VO fallen … und das BEVOR man diese Produkte „in Verkehr“ bringt.
    Wer sich nicht daran hält und CBD-Produkte ohne NF-Zulassung verkauft muß damit rechnen, dass die Behörden aktiv werden. Was also soll jetzt dieses Gejammere???
    Zu diesem Sachverhalt gibt es ein ganz aktuelles Gerichtsurteil des VG Gießen …

    Dazu kommt auch noch „BTM“, das eine Abgabe an private Endkunden nicht erlaubt … man sieht, alles klar geregelt, man muß es nur lesen. Vor lauter Geschäftemacherei und Dollarzeichen in den Augen vergessen das aber viele.

    Also, haltet euch an Gesetze, dann gibt es auch keine Razzia …. oder zwei, drei …

  3. den Wunsch, ein Gerichtsurteil abwarten, habe ich mit dem ganz aktuellen Urteil aus Gießen ja erfüllt … die Lage ist jetzt gerichtlich geklärt.
    Kann man davon ausgehen, dass ihr als gesetzestreue Bürger dieses Landes euren Laden und Webshop ab sofort einstellen werdet ??? Oder kommt jetzt doch wieder MIMIMI …

    1. Lieber Walter,

      vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, uns mit deinem qualifizierten Feedback zu bereichern.

      Unser Begehren lässt sich eigentlich recht einfach zusammenfassen: Wir möchten den Menschen in München mit unseren Produkten helfen und uns für einen offenen Dialog zum Thema Cannabis als Nutz- und Heilpflanze einsetzen. Dabei würden wir gerne auf Polizeikommandos, die uns mit Rammböcken in unseren Wohnungen besuchen verzichten und mögliche Bedenken der Behörden lieber durch direkten Dialog oder stichpunktartige Analysen, bei denen wir gerne kooperieren, aus der Welt schaffen.

      Wir sind übrigens ganz deiner Meinung, dass man sich auch in unserer noch jungen Branche innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen sollte. Wie du aber eventuell bemerkt hast, wurde das Urteil des VG Gießen, auf das du dich beziehst erst am 11. November gesprochen und hätte uns somit selbst bei Beachtung vor keiner der bisherigen Razzien bewahren können.
      Gleichzeitig bezieht es sich genauso wie die von dir erwähnte Novelfood Verordnung auf CBD in Lebensmitteln. Leider wurde bei uns und den anderen betroffenen Läden aber weit mehr als nur Produkte aus der Kategorie beschlagnahmt.

      Wir haben kein Problem damit, dass die Behörden in Deutschland aktiv werden. Wir stören uns allerdings daran, das ein Großaufgebot an Einsatzkräften komplett planlos alle Regale leer räumt und auch Produkte, die nachweislich kein CBD enthalten nach mehrfachen Nachfragen nicht zurück gegeben werden. Zudem sind wir etwas ratlos, wie aktive Behörden von Razzien in Drogerien oder Reformhäusern absehen können, wenn diese doch auch CBD- und Hanf-Lebensmittel verkaufen.

      Genau deshalb warten wir aktuell so gespannt darauf, dass eine höhere juristische Instanz in Deutschland sich endlich klar zum Thema Nutzhanf äußert. Leider ist das Thema nämlich nicht ganz so simpel und klar geregelt, wie es dir als Hobbyjuristen vielleicht vorkommt. Oder hätte das Landgericht Braunschweig beim aktuellen Nutzhanfprozess sonst zusätzliche Verhandlungstage anberaumen müssen? Glaubst du ernsthaft, dass die unzähligen CBD-Shops in Deutschland keine Anwälte haben bzw. dass diese ihre Klienten nicht darauf aufmerksam machen würden, dass sie sich mit ihrer Tätigkeit über ein klar formuliertes Gesetz hinwegsetzen? Manchmal steckt mehr hinter den Dingen als man am Anfang erkennt, lieber Walter.
      Lies dich also beim nächsten Mal ein wenig besser in ein dir unvertrautes Thema ein oder verzichte einfach darauf mit solch komischen Vorwürfen um dich werfen – das wirkt nämlich weder sympathisch noch seriös.

      Viele Grüße
      dein Team von Hanf im Glück

  4. Hallo,
    voranstellen möchte ich, dass es mir eigentlich egal ist, ob man CBD jetzt kaufen darf oder nich. Aaaber, ich finde es auch nicht so ganz richtig, den Walter mit seiner Meinung so einfach als „Hobby-Juristen“ abzuwerten. Seid Ihr vom Hanf im Glück Team den Juristen?
    Ich wundere mich auch etwas darüber, dass ihr euch immer so darstellt, als ob eurer Rechtsauffassung in Stein gemeiselt sei. Wie Ihr Selbst schreibt, finden immer wieder Durchsuchungen in Euren Läden statt. Wenn ich richtig informiert bin, in Stuttgart sogar zum dritten Mal. Der dortige Betreiber wurde, zumindest zeitweise, sogar verhaftet.
    Wenn die Polizei irgendwo durchsucht, gibt es einen Durchsuchungsbeschluss. Der wird von einem Staatsanwalt beantragt und von einem Richter, sollte er den Antrag rechlich in Ordnung finden, erlassen. Das sind beide Berufs- und keine „Hobby-Juristen“. Habt Ihr mehr juristisches Wissen als die, nur weil Ihr CBD verkauft?
    Und dann noch eine letzte Frage. Ich kenne die aktuelle und neueste Rechtsprechung zwar nicht, aber meines Wissens gibt es bislan KEINE EINZIGE gerichtliche Instanz, die Eure rechtliche Auffassung geteilt oder bestätigt hat.Oder zieht Ihr eure Rechtfertigung alleine aus der Tatsache, dass (Zitat) „mehr Verhandlungstage“ anberaumt wurden? Das Eure Anwälte anderer Meinung sind, als die Gerichte, die die Beschlüsse erlasen haben, ist eigentlich klar. Sie bekommen Geld von Euch dafür. Denen ist es vollkommen egal, wofür sie Euch vetreten, solange die Kasse klingelt. Ein Staatsanwalt oder ein Richter bekommt sein Geld so oder so. Sein persönliches Interesse am Ausgang der Sache, schätze ich daher eher gering ein.
    Wie gesagt, mir ist es vollkommen egal, ob man CBD verkaufen darf, oder nicht, aber eure Argumentation, was die rechtliche Würdigung (oder besser Interpretation) anbelangt, finde ich ein bisschen „dünn“.
    Gruß
    Matze

    1. Lieber Matze,

      wir bedanken uns für dein Feedback und möchten auch dir gerne unsere Sicht der Dinge zu dieser Thematik erläutern.
      Wir sind natürlich keine Juristen, doch können wir uns aufgrund der unzähligen Stunden, die wir uns gezwungenermaßen mit Juristen zu allen rechtlichen Fragen rund um Nutzhanf und CBD beraten mussten, doch auf eine gewisse Expertise in diesem Bereich stützen. Wenn Leute wie Walter uns dann mit Halbwissen darüber aufklären wollen, dass alles doch ganz einfach ist und uns zudem noch vorwerfen, wir würden uns aus reiner Profitgier über klare Regelungen hinwegsetzen, können wir das leider nicht einfach so stehen lassen. Nun aber zu deinem Kommentar:

      Lass uns bei unseren Anwälten und deren Motivation beginnen: Du hast Recht, dass unsere Anwälte von uns bezahlt werden. Wenn du aber denkst, dass man einem erfahrenen Rechtsbeistand nur etwas Geld hinhält und er dann ohne Weiteres damit beginnt, einen Fall zu konstruieren, der sich auf die haltlose Rechtsauffassung von ein paar Spinnern stützt und diesen dann auch noch vor Gericht bringen will, dann hast du wohl ein paar Filme zu viel gesehen. Denn so läuft das in Deutschland nicht. In Fällen, in denen die Rechtslage ganz klar ist und der Mandant auch keine Aussicht auf Erfolg hat, wird jeder gute Anwalt zu einem Schuldeingeständnis und der Aufgabe der fraglichen Tätigkeit raten.

      Außerdem sagen wir an keiner Stelle, dass unsere Auffassung der Sache die einzig richtige ist. Wir setzen uns lediglich für klare und einheitliche Regelungen in einer noch jungen Branche ein, welche die notwendigen Rahmenbedingungen in Deutschland derzeit leider noch vermissen lässt. Findest du es denn nicht seltsam, dass ein von der WHO als sicher und unbedenklich eingestufter Wirkstoff, für den keinerlei Rausch-, Neben- oder Suchtwirkungen bekannt sind sowie eine spezielle Form von Cannabis, die aufgrund ihrer nicht berauschenden Wirkung von der EU bewusst vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen wurde, bei uns mit anderen Drogen gleichgesetzt werden? Das wäre in etwa so als ob man Leute während der amerikanischen Alkohol-Prohibition wegen des Besitzes von alkoholfreiem Bier verfolgt hätte. Man kann solche Missstände natürlich auch einfach hinnehmen, die Augen vor der komplett gegensätzlichen Entwicklung in den meisten anderen Ländern verschließen und zu allen fragwürdigen Entscheidungen in unserem Land ja und Amen sagen. Wir persönlich sind jedoch der Meinung, dass ein solches Verhalten nicht nur dem Fortschritt im Wege steht, sondern gleichzeitig eines der wesentlichen Merkmale einer jeden Demokratie – die politische Partizipation – mit Füßen tritt. Und das sollte aufgrund der Geschichte gerade in Deutschland mit allen Mitteln vermieden werden.

      Und damit kommen wir zum nächsten deiner Argumente. Denn du lagst auch richtig mit der Aussage, dass die Berufsjuristen wie Staatsanwälte und Richter so oder so bezahlt werden. Sowohl du als auch wir kommen mit unseren Steuern dafür auf. Wenn du das Gefühl hast, dass es in unserem Land keine Kriminalität bzw. wichtigere Probleme als Nutzhanf gibt und es persönlich als sinnvoll erachtest, die anfallenden Kosten mitzutragen, statt diese Ressourcen anderweitig einzusetzen, dann ist das dein gutes Recht. Wir haben (ganz unabhängig von unseren geschäftlichen Interessen) eine andere Meinung und würden den Behörden die ganzen Ermittlungs- und Gerichtskosten gerne ersparen, indem wir die Verfolgung durch einen zielführenden Dialog ersetzen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach zeitgemäßen Lösungen suchen.

      Lass uns abschließend auch gerne auf das Thema Durchsuchungsbeschlüsse eingehen: Bei Razzien in CBD-Shops werden die Durchsuchungsbeschlüsse meist mit dem Verdacht auf Drogenhandel begründet. Trägt ein Staatsanwalt einen solchen Verdacht bei einem zuständigen Richter vor, reicht im Regelfall schon eine einzige Zeugenaussage aus, um einen Beschluss zu erwirken – die Hürde ist also nicht besonders hoch. Hinzu kommt, dass Nutzhanf und CBD auch für die meisten Richter komplettes Neuland sind. Daher verlassen sie sich zuerst auf die Einschätzung der Staatsanwälte, stellen den Beschluss aus und überlassen die detaillierte Prüfung des Falles dann dem Kollegen, der das Ganze vor Gericht beurteilen muss. Das ist zwar kein Paradebeispiel für eine echte Gewaltenteilung im Staat, wird in der Praxis aber trotzdem so gehandhabt.

      Wenn die Beamten uns anschließend besuchen und Ware im Kilogrammbereich beschlagnahmen, haben sie nach ihrer Auffassung ja Drogen konfisziert. Dabei spielt es aber aus Sicht der Behörden keine Rolle, dass diese faktisch keinen Rausch herbeiführen können und wissenschaftliche Erkenntnisse, die das Gegenteil belegen, wurden uns oder anderen betroffenen Shops bisher auch noch nicht vorgelegt. Angenommen die Polizisten würden einen Dealer auf frischer Tat ertappen und seine Ware sicherstellen, dann wäre es undenkbar, dass sie diesen anschließend wieder auf freien Fuß setzen, damit er seinem Geschäft am nächsten Tag wieder in aller Öffentlichkeit nachgehen kann oder nicht? Wenn die Gesetzeslage also wirklich so klar wäre, dann käme es bei Razzien in CBD-Shops ja auch immer direkt zu Inhaftierungen. Und bevor du jetzt den Vorfall in Stuttgart als Gegenargument aufführst, können wir dir dazu sagen, dass sich der vorrübergehende Freiheitsentzug unseres Partners auch in diesem Fall nicht durch einen Haftbefehl wegen Drogenhandels begründet sah.

      Was die bisherige Rechtssprechung angeht, liegst du auch richtig. Und genau hier beginnt aus unserer Sicht das wirklich große Problem: Der Mangel an Präzedenzfällen zur Orientierung. Die Gerichte, die sich bisher mit vergleichbaren Fällen beschäftigt haben, sind in ihren Urteilen nämlich nie auch nur annähernd auf die Strafmaßforderungen der Staatsanwälte eingegangen und weisen zudem eine erschreckend hohe Zahl an Revisionen auf (Im Gegensatz zu Durchsuchungsbeschlüssen ist eine Revision allerdings nicht ganz so leicht zu erwirken und wird stets durch Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts begründet). Das lässt erkennen, dass die Argumentationen der Behörden eben nicht ganz so schlagkräftig sind wie sie auf der Anklageschrift erscheinen und die Richter anscheinend nicht der Meinung sind, dass Nutzhanf mit berauschenden Drogen gleichzusetzen ist.

      Wenn du all diese Punkte jetzt gedanklich verknüpfst, dann ist unsere Ansicht, dass es auch Deutschland klarer, einheitlicher und zeitgemäßer Regelungen in Bezug auf CBD und Hanf bedarf hoffentlich nicht mehr ganz so unverständlich.

      Viele Grüße,

      dein Team von Hanf im Glück

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