Hanf im Glück Hanfmus
- Fein nussiges Hanfsamen-Mus in bester Qualität von Hanf im Glück aus geschälten, rohveganen Premium-Hanfsamen
- Frei von Konservierungsstoffen und künstlichen Farbstoffen
- Mehr als 110.000 zufriedene Kunden
- Reich an Proteinen und Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren
- Ideal für Smoothies, Bowls, Pasta, Fleisch und Salate
- Geringer CO2 Ausstoß dank kurzer Transportwege
- Vegan, Vegetarisch, Gluten- und Laktosefrei
10€8,99€(-10%)
Nur noch 2 verfügbar
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Detailbeschreibung
Hauseigenes Hanfmus mit feinem Geschmack
Vegan, Gluten & Laktosefrei
Unser Hanf im Glück Hanfmus ist vegan, gluten- und laktosefrei und begeistert durch die perfekte Kombination aus fein nussigem Geschmack und leckerem Hanfaroma.
Natürliche Proteinquelle
Hanfmus ist eine natürliche Proteinquelle und eignet sich daher nicht nur als Zusatz für gesunde Smoothies, sondern kann dank seines Nussaromas auch Saucen, Dressings und Suppen gekonnt aufwerten oder einfach als Dip oder Brotaufstrich verwendet werden. Abgesehen von Eiweiß sind in Hanfsamen aber auch wertvolle Ballaststoffe und Antioxidantien sowie gesunde Fettsäuren, wertvolle Mineralien und wichtige Aminosäuren enthalten, die dieses Produkt zu einem wahren Superfood machen, das sich positiv auf den Stoffwechsel und das Immunsystem auswirkt.
Liebevolle Verarbeitung bester Rohstoffe
Als Rohstoff für unser gesundes wie leckeres Mus kommen dabei ausschließlich naturbelassene Hanfsamen zum Einsatz, welche unser österreichischer Partner aus aus kontrolliert angebauten Nutzhanfsorten gewinnt, deren Anbau nach Norm für biologisch hergestellte Produkte erfolgt. Nach der Ernte werden die Samen ohne die Zufuhr von Wärme geschält und vermahlen, um die enthaltenen Nährstoffe bestmöglich zu erhalten. Es ist die hohe Qualität der verwendeten Zutaten, die kompromisslose Bio-Arbeitsweise und die liebevolle Verarbeitung, die unser Hanfmus zu einem nachhaltigen und gesunden Genuss für jeden Tag machen.
Produktdetails
Gewicht | 200 g |
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Geschmack | Hanf – Nussig |
Inhalt | 100g |
Hersteller | |
Siegel | AT-BIO-701 |
THC | ohne THC |
CBD | ohne CBD |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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