Euphoria Schokolade Mary & Juana
- Mary & Juana Hanf Schokoladen mit echten Cannabis Samen
- Erhältlich als Milchschokolade oder dunkle Schokolade
- Mehr als 110.000 zufriedene Kunden
- Reich an Omega 3+6 Fettsäuren, Eisen, Kalium, Zink
- Kreatives Geschenk für Hanffreunde
- Eine echte Superfoodschokolade
- Komplett frei von CBD & THC
ab 2,90 €
Detailbeschreibung
Cannabis Schokolade von Euphoria
Hochwertige Cannabis Schokolade mit raffinierter Rezeptur
Jede der zwei Sorten dieser Cannabis Schokolade von Euphoria kann dank der besonders raffinierten Rezeptur durch großartigen Geschmack überzeugen. Sowohl die dunkle Schokolade mit ihrem Kakao-Anteil von 70% als auch die feine Milchschokolade wurden mit leckeren Hanfsamen und weiteren ausgewählten Zutaten verfeinert, wodurch die möglicherweise hochwertigste Hanf-Schokolade auf dem Markt entstanden ist.
Schokolade mit Hanf
Da es sich bei diesem Produkt nicht um CBD Schokolade, sondern lediglich um Schokolade mit Hanf handelt, besitzt die schmackhafte Mary & Juana Schokolade auch keine entspannende oder entkrampfende Wirkung. Kunden die Euphoria Schokolade mit CBD kaufen möchten oder andere wirkstoffhaltige Produkte entdecken wollen, können sich in der Kategorie Lebensmittel von unserem Angebot inspirieren lassen.
Zur Marke
EUPHORIA ist der weltweit größte Produzent von Cannabis Lebensmitteln und vertritt eine Philosophie, die so simpel wie erfolgreich ist:
Erfolg durch die besten Produkte mit dem besten Design zum besten Preis mit dem besten Kundenservice.
Dabei spezialisiert sich EUPHORIA auf außergewöhnliche Produkte, die durch einzigartigen Geschmack zu einem erschwinglichen Preis überzeugen.
Die Leidenschaft für Hanf und die aus dieser Pflanze gewonnenen Wirkstoffe wird im gesamten Handeln der Marke ersichtlich und spiegelt sich vor allem in der qualitativ hochwertigen Produktpalette wider.
Produktdetails
Gewicht | 95 g |
---|---|
Geschmack | 31% Kakao, 70% Kakao |
Inhalt | 95g Schokolade mit Cannabis Samen |
Hersteller | |
CBD | ohne CBD |
THC | ohne THC |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
Was sagen andere Kunden?
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