Detailbeschreibung
CBD Schokolade in zwei Varianten von Euphoria
Zartschmelzende CBD Schokolade mit bis zu 18mg CBD der Marke Euphoria
Diese leckere CBD Schokolade von Euphoria besticht durch ihren großartigen Geschmack und ihre angenehme Wirkung. Je nach Präferenz kann man bei dieser Cannabis Schokolade zwischen zwei verschiedenen Ausführungen wählen, die sich in Rezeptur, Geschmack und CBD Anteil unterscheiden: Die zartschmelzende Vollmilchschokolade enthält neben feinstem Kakao und erlesenen Hanfsamen 12 mg wohltuendes CBD.
Auch als dunkle Cannabis Schokolade erhältlich
Die geschmacksintensivere dunkle Schokolade ist mit Hanf, 70% Kakao und knackigen Hanfsamen sowie 18 mg CBD verfeinert. Euphoria Schokolade mit CBD kann jeden Schokoladenliebhaber mit Erfahrung überzeugen und zählt nicht umsonst zu den absoluten Top-Sellern dieser Marke. Für Kunden, die statt CBD Schokolade lieber andere Leckereien mit CBD kaufen möchten, lädt die Kategorie Lebensmittel zum Stöbern und Entdecken ein.
Zur Marke
EUPHORIA ist der weltweit größte Produzent von Cannabislebensmitteln und vertritt eine Philosophie, die so simpel wie erfolgreich ist:
Erfolg durch die besten Produkte mit dem besten Design zum besten Preis mit dem besten Kundenservice.
Dabei spezialisiert sich EUPHORIA auf außergewöhnliche Produkte, die durch einzigartigen Geschmack zu einem erschwinglichen Preis überzeugen.
Die Leidenschaft für Hanf und die aus dieser Pflanze gewonnenen Wirkstoffe wird im gesamten Handeln der Marke ersichtlich und spiegelt sich vor allem in der qualitativ hochwertigen Produktpalette wider.
Produktdetails
Gewicht | 95 g |
---|---|
Kakao | 31% (Helle Vollmilchschokolade) – 70% (Dunkle Schokolade) |
Inhalt | 95g Schokolade mit Cannabis Samen & CBD |
Hersteller | |
CBD | 12mg, 18mg |
Cannabinoide | Nur CBD |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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