Hempions Hanf Flips
- Knuspriger, luftiger Snack mit gerösteten Hanfsamen
- zwei Geschmacksrichtungen (Salz & Käse)
- Mehr als 90.000 zufriedene Kunden
- Nussiger und käsiger Geschmack
- Reich an Nährstoffen
- Ideal für zwischendurch oder nach dem Sport
- Quelle für Protein und Omega-3-Fettsäuren
- Reich an Ballaststoffen für bessere Sättigung
ab 2,99 €
Detailbeschreibung
Bio Hanf Flips von Hempions
Snacken mit gutem Gewissen
Beide Geschmacksrichtungen der Hanf Flips bieten den perfekten Mix aus nussigem Geschmack und wertvollen Nährstoffen. Ideal als Snack für zwischendurch, unterstützen sie durch ihren hohen Gehalt an Protein und Omega-3-Fettsäuren den Körper und Geist.
Gesund und lecker
Hergestellt aus einer Mischung aus Linsen und Mais, ergänzt durch schonend geröstetes Hanfsamenmus, sind diese Flips nicht nur lecker, sondern auch nährstoffreich.
Jede Portion unterstützt den Körper
Eine Packung deckt einen Großteil des Tagesbedarfs an Omega-3-Fettsäuren und bietet so eine einfache Möglichkeit, gesund zu snacken. Zudem sind sie reich an Ballaststoffen, was sich positiv auf die Verdauung auswirkt.
Hanf Flips Salz
Die Hanf Flips Salz sind perfekt für jeden, der auf salzige Snacks steht. Sie nicht nur hergestellt mit schonend geröstetem Hanfsamenmus sondern auch abgerundet mit Meersalz und Sonnenblumenöl.
Hanf Flips Käse
Die Hanf Flips Käse sind die ideale Wahl, wenn man käsigen Geschmack mag. Mit ihrer nussig-käsigen Note bieten sie ein ganz besonderes Geschmackserlebnis, unterstützt durch die nährstoffreichen und geschmackvollen Hanfsamen.
Produktdetails
Hersteller | |
---|---|
CBD | ohne CBD |
THC | ohne THC |
Geschmack | Gesalzen, Käse |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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