Hanfkuchen im Glas

SKU: 19350
  • Hausgemachte Hanfkuchen im Glas in 3 leckeren Geschmacksrichtungen
  • Mit Hanfmehl, Hanföl und echten Hanfblüten
  • Mehr als 75.000 zufriedene Kunden
  • Mit natürlichem Vanilleschotenauszug
  • Kreatives Geschenk für Hanffreunde
  • Mit echten Kakaobohnen

ab 4,20 €

Schoko
Schoko
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Detailbeschreibung

Hanfkuchhen in drei verschiedenen Geschmacksrichtungen

Intensives und saftiges Hanf Aroma

Die leckeren, hausgemachten Hanfkuchen im Glas des Herstellers Hanfbörse sind in den drei verschiedenen Geschmacksrichtungen Blüte, Schoko und Knusper erhältlich und überzeugen durch ihren außergewöhnlichen Geschmack. Das besonders intensive Hanfaroma dieser saftigen Küchlein lässt sich auf die Verwendung von feinstem Hanfmehl, bestem Hanföl und die Veredlung mit echten Hanfblüten zurückführen.

Hohe Qualität aller Zutaten

Dass auch die restlichen Zutaten mit einem hohen Qualitätsanspruch ausgewählt wurden und die Herstellung mit viel Liebe zum Detail erfolgt schmeckt man bei jedem Stück dieses luftigen Kuchens.

Ohne psychoaktive Wirkung da frei von THC

Der Hanfkuchen im Glas ist komplett frei von THC, weshalb man nach dem Verzehr natürlich keine psychoaktive Wirkung befürchten muss, beinhaltet aber auch kein CBD, das entspannende und entkrampfende Effekte nach sich ziehen könnte. Kunden, die ähnliche Produkte mit CBD Anteil entdecken wollen, können sich vom Angebot unserer Kategorie Lebensmittel inspirieren lassen.

Produktdetails

Geschmack

Knusper, Schoko

THC

frei von THC

CBD

frei von CBD

Besonderheit

mit echten Hanfblüten

Hersteller

Bezahlmöglichkeiten & Versand

Zufriedene Kunden

4,8 von 5 bei 3.492 eKomi Shop Bewertungen

Schnelle Lieferung mit DHL

In 1-3 Tagen bei dir zu Hause

Neutrale Verpackung

Keine Logos, Namen oder sonstige Infos zum Inhalt

Klimagerechte Verpackung

Verpackt mit Umweltpapier

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Die häufigsten Fragen

Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.

Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.

CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.

Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.

CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.

Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.

Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.

  • 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
  • 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.

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25. November 2022

Tim sagt:
Ganz ok
Verifizierter Kauf
2. August 2022

Weddingcake sagt:
Leckerer Kuchen und finde die Idee im Glas richtig nice
Verifizierter Kauf
4. Dezember 2021

Erika sagt:
schnelle Lieferung