Hanf im Glück Hanfsamen Öl
- Kaltgepresstes Hanfsamen Öl von Hanf im Glück aus kontrolliert Anbau
- Hoher Anteil an Eiweiß, Vitaminen, Enzymen und wichtigen Fettsäuren
- Mehr als 95.000 zufriedene Kunden
- Ideal für Smoothies, Bowls, Pasta, Fleisch und Salate
- Geringer CO2 Ausstoß dank kurzer Transportwege
- Frei von Aromen, Farb-und Konservierungsstoffen
- Pflegt die Haut und fördert die Durchblutung
- Vegan, Vegetarisch, Gluten- und Laktosefrei
- 100% GMO-frei (keine Gentechnik)
12€
Nur noch 2 verfügbar
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Detailbeschreibung
Hauseigenes Hanfsamen Öl
Samen von kontrolliert angebauten Nutzhanf Pflanzen
Das feine Hanf im Glück Hanfsamen Öl ist vegan, gluten- und laktosefrei und wird aus den Samen von kontrolliert angebauten Nutzhanfpflanzen kaltgepresst. Dabei kann dieses gesunde wie leckere Öl nicht nur durch seinen mild-nussigen Geschmack, sondern auch die optimale Zusammensetzung an Eiweiß, Fettsäuren, Vitamin E, Karotin und allerlei pflanzlichen Wirkstoffe, wie Phytosterinen und Mineralstoffen überzeugen.
Hanfsamen: Ein Superfood
Da Hanfsamen nicht nur viel Protein, Ballaststoffe und Antioxidantien enthalten, sondern dem Körper auch gesunde Fettsäuren, wertvolle Mineralien und wichtige Aminosäuren liefern, kann man getrost von einem wahren Superfood sprechen, das sich positiv auf den Stoffwechsel und das Immunsystem auswirkt. Hanfsamen stellen zudem die einzige Ölfrucht dar, die alle für den Menschen essentiellen Aminosäuren beinhalten, weswegen dieses wertvolle Erzeugnis idealerweise täglich eingenommen werden kann.
Perfekt zum verfeinern von Speisen
Unser Hanfsamenöl eignet sich perfekt zum Verfeinern von Gemüse oder Smoothies, als Grundlage für Marinaden oder zum Mischen mit Frisch- oder Fetakäse. Es ist die hohe Qualität der verwendeten Zutaten, die kompromisslose Bio-Arbeitsweise und die liebevolle Verarbeitung, die unser Hanfsamen Öl zu einem nachhaltigen Genuss für jeden Tag machen.
Produktdetails
Gewicht | 350 g |
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Besonderheit | Superfood |
Inhalt | 100ml |
Hersteller | |
Geschmack | Hanf |
THC | ohne THC |
CBD | ohne CBD |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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