Hanf im Glück Hanfsalz
- Unjodiertes Ursalz verfeinert mit Hanfblüten und -blättern aus kontrolliertem Anbau
- Frei von Konservierungsstoffen, künstlichen Farbstoffen und Geschmacksverstärkern
- Mehr als 115.000 zufriedene Kunden
- Ideal zum Würzen von Salaten, Fleisch, Fisch und Pasta
- Geringer CO2 Ausstoß dank kurzer Transportwege
- Vegan, Vegetarisch, Gluten- und Laktosefrei
7€
Nur noch 2 verfügbar
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Detailbeschreibung
Hauseigenes Hanfsalz verfeinert mit Hanf
Vegan, gluten- und laktosefreie alternative zu klassischem Speisesalz
Unser besonderes Hanf im Glück Hanfsalz ist vegan, gluten- und laktosefrei und eignet sich perfekt zum Würzen von kalten und warmen Speisen. Das unjodierte Ursalz unterstreicht den natürlichen Geschmack der Speisen und enthält zudem viele Mineralien, Vitamine und Spurenelemente.
Hanf Blüten und Blätter aus konrolliertem Anbau
Unser Gourmet-Salz wurde mit besten Hanfblüten und -blättern verfeinert, welche unser österreichischer Partner aus aus kontrolliert angebauten Nutzhanfsorten gewinnt, deren Anbau nach Norm für biologisch hergestellte Produkte erfolgt. So entsteht ein ganz besonderes Aroma, das sich auch im Geschmack der mit Hanfsalz gewürzten Speisen widerspiegelt. Hanf enthält nicht nur Ballaststoffe und Antioxidantien, sondern auch wichtige Aminosäuren und kann sich positiv auf den Stoffwechsel und das Immunsystem auswirken.
Wirkstoffe werden durch Braten, Backen oder Kochen freigesetzt
Die Wirkstoffe des Hanfs sind fettlöslich und werden daher am besten beim Braten, Backen und Kochen in Butter oder Öl freigesetzt, was natürlich auch den Geschmack optimal hervorbringt. Es ist die hohe Qualität der verwendeten Zutaten, die kompromisslose Bio-Arbeitsweise und die liebevolle Verarbeitung, die unser Hanfsalz zu einem nachhaltigen Genuss für jeden Tag machen.
Zertifikate
Analysenzertifikat Cannabinoide
13.10.2020
Produktdetails
Gewicht | 150 g |
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Geschmack | Salzig mit einem hauch von Hanf |
Inhalt | 100g |
Hersteller | |
CBD | ohne CBD |
THC | ohne THC |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
Was sagen andere Kunden?
Bewertungen
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Natascha sagt:
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Hanfliebhaber sagt: