Hanf im Glück Hanflikör
- Hausgemachter Hanf im Glück Hanfblüten-Likör mit 20% vol. in der 200ml Flasche
- Unser Hanflikör hat keine psychoaktive Wirkung und ist damit frei verkäuflich
- Mehr als 95.000 zufriedene Kunden
- Frei von Aromen, Farb-und Konservierungsstoffen und 100% GMO-frei
- Eignet sich gemischt hervorragend mit Zitrusfrüchten
- Geringer CO2 Ausstoß dank kurzer Transportwege
- Vegan, Vegetarisch, Gluten- und Laktosefrei
20€
Nur noch 3 verfügbar
Sofort lieferbar, in 1-3 Tagen bei dir zu Hause
Detailbeschreibung
Hausgemachter Likör aus Hanfblüten
Feinherbes Hanfaroma für Spirituosenliebhaber
Unser hausgemachter Hanf im Glück Hanflikör kann durch die großartige Kombination aus bestem Likör und feinherbem Hanfaroma jeden Spirituosenliebhaber überzeugen. Als Rohstoff für unseren leckeren Likör werden ausschließlich naturbelassene Hanfblüten von kontrolliert angebauten Nutzhanfsorten verwendet.
Liebevolle Arbeitsweise bei der Herstellung
Nach der Ernte werden die Blüten umgehend verarbeitet, um die enthaltenen Nährstoffe bestmöglich zu erhalten. Es ist die hohe Qualität der verwendeten Zutaten, die durchdachte Arbeitsweise und die liebevolle Verarbeitung, die unseren Hanflikör zu einem nachhaltigen und gesunden Genuss machen.
Produktdetails
Gewicht | 500 g |
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Inhalt | 200ml |
Hersteller |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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