Cannabis Social Club gründen
CSC in Deutschland gründen: Das musst du dafür wissen und umsetzen
Inhaltsverzeichnis
CSC Gründung: Hintergrund & Einleitung
Cannabis hat sich in den letzten Jahren von einem Tabuthema zu einer anerkannten und geschätzten Pflanze entwickelt. Gesellschaftliche Veränderungen und politische Entscheidungen haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen die Möglichkeit haben, sich legal und verantwortungsbewusst mit dieser faszinierenden Pflanze auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang sind Cannabis Social Clubs zu einem wahren Phänomen geworden, welches das Interesse und die Neugier von Menschen auf der ganzen Welt weckt. Im aktuellen Gesetzesentwurf der Regierung werden diese Cannabis Social Club konkret im künftigen Gesetz verankert.
Diese Anbauvereinigungen organisieren den Anbau einer limitierten Menge Cannabis (50 g monatlich) für den persönlichen Bedarf ihrer Mitglieder und bilden so einen geschlossenen Kreislauf von Produktion, Verteilung und Konsum, der im Einklang mit der neuen Gesetzgebung des jeweiligen Landes steht. Ähnliche solcher legalen Clubs existieren bereits in Ländern wie Spanien und Belgien. Grundsätzlich kann ein solcher Club in jedem Land gegründet werden, in dem der Cannabiskonsum entkriminalisiert oder legalisiert ist. So also bald auch in Deutschland. Da wir bereits viel Erfahrung haben mit der Führung unseres eigenen Social Clubs in Barcelona, können wir auch für die neuen Clubs hier in Deutschland viel Wissen ableiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass internationale Drogenkonventionen keine bindenden Verpflichtungen enthalten, die den Unterzeichnerländern vorschreiben, den Anbau und Konsum von Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu verbieten. Daher können diese Länder den Konsum entkriminalisieren und den Anbau für den Eigenbedarf regulieren, ohne internationale Sanktionen befürchten zu müssen. In Deutschland geht das neue Gesetz aber noch weiter, da Konsum und Eigenanbau von Cannabis vollständig legalisiert werden soll.
Die sinnvollste Lösung hierfür ist die Kollektivierung des Anbaus für den Eigenbedarf durch „Cannabis Social Clubs“. Diese gemeinnützigen Vereinigungen können von volljährigen Konsumenten, die nicht selbst anbauen möchten, gegründet werden, um einen legalen, sicheren und transparenten Zugang zu Cannabis für ihre Mitglieder zu ermöglichen. Dies wird durch ein reguliertes Marktmodell erreicht, bei dem das Angebot stets der Nachfrage entspricht. Die Produktion ist dabei auf eine festgelegte Menge beschränkt, die den Bedarf der Mitglieder deckt.
In diesem Artikel nehmen wir dich mit auf eine spannende Reise und zeigen dir, wie du deinen eigenen Cannabis Social Club nach dem neuen Gesetz eröffnen kannst. Wir werden die verschiedenen Aspekte dieser innovativen und aufregenden Ideen beleuchten, von der Gründung und Registrierung über das Betreiben eines Clubs bis hin zur gesellschaftlichen Akzeptanz und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Lass dich inspirieren und entdecke, wie du deinen Traum vom eigenen Cannabis Social Club verwirklichen kannst!
CSC eröffnen: Ein Businessplan ist pflicht
Auch wenn ein Cannabis Social Club als Verein (e.V.) geführt wird und keine Gewinne erwirtschaften darf, ist ein gut durchdachter Businessplan unerlässlich. Ein solcher Plan hilft dir, deine Ziele, Strategien und Erfolgsfaktoren klar zu definieren, ohne dabei das gemeinnützige Ziel deines Vorhabens aus den Augen zu verlieren. Ein durchdachter Businessplan stellt sicher, dass du alle wichtigen Aspekte deines zukünftigen Clubs berücksichtigst, wie zum Beispiel die Wahl des Standortes, die Zielgruppenanalyse, das Kommunikationskonzept, die Finanzplanung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Selbstverständlich zählt hierzu auch die genaueste Beachtung des neuen Cannabisgesetz. Wir haben bereits jetzt unsere Experten, damit beauftragt die beste Umsetzung im Rahmen des Gesetzes auszuarbeiten.
Ein solider Plan kann zudem dazu beitragen, Mitglieder und Unterstützer für deinen Cannabis Social Club zu gewinnen, indem er aufzeigt, wie dein Verein zum Wohl der Gemeinschaft und der Mitglieder beiträgt. Nimm dir also die Zeit, um einen detaillierten und realistischen Businessplan zu erstellen, der dir als Leitfaden und Wegweiser auf deinem Weg zum erfolgreichen Cannabis Social Club dient.
CSC eröffnen: So gründest du einen eingetragenen Verein (e.V.) oder eine Genossenschaft (eG)
Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, gemeinsame Interessen und Ziele zu verfolgen. Sei es in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales oder auch Cannabis. Ein eingetragener Verein bietet nicht nur einen rechtlichen Rahmen für die Aktivitäten der Mitglieder, sondern kann auch von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn er als gemeinnützig anerkannt wird. Im Vergleich zu einer Genossenschaft ist ein eingetragener Verein kein wirtschaftlicher Betrieb und unterliegt daher auch keiner Verpflichtung zur internen Prüfung durch die Mitglieder. Zur Gründung braucht es mindestens 7 Mitglieder, die alle Vorgaben, wie die Satzung vor der Gründung ausarbeiten. Wenn du darüber nachdenkst, einen Verein ins Leben zu rufen, stellt sich die Frage, wie der Gründungsprozess genau aussieht und welche Schritte erforderlich sind.
Auch die Gründung einer Genossenschaft (eG) zum gemeinsamen Eigenanbau wird voraussichtlich möglich sein. Hierbei gibt es leicht andere Regeln in Bezug auf die Mindestanzahl der Mitglieder (3 statt 7). Auch können innerhalb einer Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs wirtschaftlich umgesetzt werden. Dieser gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb fordert jedoch eine Gesetzliche Prüfung durch den Genossenschaftsverband.
Die Gründung in 9 Schritten (Verein, e.V)
- Öffentliche Präsentation der Initiative: Der erste Schritt besteht darin, die Initiative zur Gründung eines „Cannabis Social Clubs“ öffentlich vorzustellen, etwa durch eine Pressekonferenz oder eine öffentliche Veranstaltung. Es ist hilfreich, eine bekannte Persönlichkeit (zum Beispiel einen Politiker oder Künstler) einzubeziehen, um Medienaufmerksamkeit zu gewinnen und das Risiko einer Strafverfolgung zu verringern, falls während der Präsentation Samen, Pflanzen oder kleine Mengen Cannabis offen gezeigt werden. Während der Präsentation sollte unmissverständlich klargemacht werden, dass der Hauptzweck des Clubs darin besteht, den Eigenanbau für volljährige Mitglieder zu ermöglichen und eine legale, sichere und transparente Alternative zum illegalen Markt zu bieten. Sollten die Behörden keine Reaktion zeigen, die auf eine zukünftige Strafverfolgung der Initiative hindeutet, ist es an der Zeit, mit Schritt 2.
- Gründungsversammlung: Organisiere eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern (in manchen Bundesländern genügen auch drei Mitglieder). In dieser Versammlung solltet ihr die Vereinssatzung beschließen und den Vorstand wählen.
- Vereinssatzung: Erstelle eine Satzung, die die wesentlichen Aspekte des Vereins regelt, wie Name, Zweck, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Vorstand, Mitgliederversammlung und Finanzen. Achte darauf, dass die Satzung den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht.
- Wahl des Vorstands: Wähle in der Gründungsversammlung den Vorstand, der in der Regel aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister besteht. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Protokoll der Gründungsversammlung: Führe ein Protokoll über die Gründungsversammlung, in dem alle wesentlichen Beschlüsse, insbesondere die Satzungsbeschlüsse und die Vorstandswahl, festgehalten werden. Das Protokoll muss von mindestens zwei Mitgliedern unterzeichnet werden.
- Anmeldung beim Vereinsregister: Melde den Verein beim zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) an. Dazu musst du das unterschriebene Protokoll der Gründungsversammlung, die Satzung in mehrfacher Ausfertigung, eine Liste der Vorstandsmitglieder und eine Bestätigung über die Vorstandswahl einreichen. In manchen Bundesländern ist es möglich, die Anmeldung online durchzuführen.
- Eintragung ins Vereinsregister: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Verein ins Vereinsregister eingetragen. Mit der Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) und erlangt die Rechtsfähigkeit.
- Finanzamt: Melde den Verein beim zuständigen Finanzamt an, um die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Hierzu muss der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wie beispielsweise Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst, Sport oder sozialen Belangen. Das Finanzamt stellt bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Freistellungsbescheinigung aus, die dazu berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Mitgliederverwaltung: Richte eine Mitgliederverwaltung ein, um Mitgliedsbeiträge zu verwalten, Mitgliederversammlungen einzuberufen und die Vereinsarbeit zu organisieren.
Wir empfehlen zusätzlich, den umfangreichen und allgemeinen Leitfaden zur Vereinsgründung des BMJ (Bundesministerium der Justiz) sorgfältig zu lesen.
Weitere Schritte
- Beginne mit dem Anbau (Mehr dazu in Kürze)
- Vereinsheim, das Zuhause des Clubs? (Mehr dazu in Kürze)
- Professionalisiere den Club (Mehr dazu in Kürze)
CSC Services
Wir helfen dir bei der Gründung einer Anbauvereinigung durch eine Vermittlung oder unverbindliche Empfehlung an unsere Expertenpartner. Bereits hunderte von Anfragen konnten wir erfolgreich vernetzen.
Grundkonzept
Umfängliches Konzept zur Gründung und Führung deines eigenen Cannabis Clubs.
Zielgruppe
Neueinsteiger in die Cannabisbranche, die eine umfassende Unterstützung suchen.
Vorteile
- Branchenerfahrung
- Komplette Unterstützung von Gründung bis Betrieb
- Zugriff auf ein weitreichendes Netzwerk aus Experten
Leistungen
- Projektplanung
- Gründungsvorbereitung und -durchführung
- Immobilienauswahl
- Personalplanung
- Grow Beratung
- Vernetzung mit Zulieferern
- IT-Systeme
Preis
ab 299 €
je Grundkonzept
Expertenberatung
sehr beliebt
Individuelle Beratung durch Cannabis-Profis basierend auf deinem Bedarf.
Zielgruppe
Personen, die in bestimmten Bereichen Unterstützung oder Feedback benötigen.
Vorteile
- Maßgeschneiderte Beratung
- Flexibilität in der Unterstützung nach deinen Anforderungen
- Wissenstransfer
Leistungen
- Alles was du brauchst
- Speziell auf dich abgestimmt
- Zahle nur das, was du benötigst
- Stundengenaue, faire und flexible Abrechnung
Preis
ab 99 €
je Beratungsstunde
Rechtsberatung
Spezialisierte anwaltliche Beratung für maximale Rechtssicherheit deines Cannabis Clubs.
Zielgruppe
Personen, die rechtliche Unterstützung und Sicherheit bei der Gründung und Führung ihres Clubs suchen.
Vorteile
- Spezialisierte Rechtsberatung
- Anwalt für Cannabis & Vereinsrecht
- Komplettpaket
Leistungen
- Erstellung der Satzung & Beitragsordnung
- Vorbereitung der Gründungsversammlung
- Rechtliche Prüfung des Gründungsprotokolls
- Bereitstellung von Protokollvorlagen für Mitgliederversammlung und Vorstandsbeschlüsse inklusive Anleitungen
- Abstimmung mit einem Notar in eurer Nähe
Preis
ab 990 €
je Vereinssatzung
Hinweis: Alle Angebote bieten ähnliche Leistungen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Intensität, Spezialisierung und Preisstruktur. Es ist wichtig, das Angebot zu wählen, das am besten zu deinen individuellen Bedürfnissen und Anforderungen passt.
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FAQs zur CSC Gründung
Um einen Cannabis Club in Deutschland ins Leben zu rufen, müssen zunächst bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Mindestens sieben Personen sind nötig, um den Grundstein für einen solchen Verein zu legen, der nicht mehr als 500 Mitglieder aufnehmen darf. Es ist dabei zwingend erforderlich, dass alle dieser Gründungsmitglieder ihren Wohnsitz oder ihren regulären Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Nach der erfolgreichen Gründung des Vereins muss eine Genehmigung zur Cannabisproduktion bei einer entsprechenden Behörde, die noch festzulegen ist, beantragt werden. Dabei sind diverse Unterlagen vonnöten, darunter Informationen über das Gründungsdatum und die Mitglieder sowie die Angabe des Vereinsregisters, in dem die Anbauvereinigung eingetragen ist.
Wichtige personenbezogene Informationen müssen ebenfalls angegeben werden. Dazu gehören Daten des geschäftsführenden Vorstands und der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, wie beispielsweise Anschrift und Kontaktmöglichkeiten.
Darüber hinaus muss der Verein den Behörden aller Voraussicht nach auch Einblicke in seine Räumlichkeiten und seine Anbauflächen gewähren und zudem eine verpflichtende Vorhersage treffen, wie viel Cannabis jährlich produziert werden soll.
Ein weiterer unverzichtbarer Aspekt bei der Gründung eines Cannabis Clubs in Deutschland ist die Ernennung eines Beauftragten für Suchterkrankungen und entsprechende Prävention. Diese Person muss spezielle Kenntnisse aufweisen und sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen zur Förderung des Jugendschutzes und der Gesundheit sowie zur Suchtprävention unter den Mitgliedern getroffen werden. Zuletzt muss der Verein den Behörden ein ausgearbeitetes Konzept zum Schutz der Gesundheit und Jugend vorlegen.
Diejenigen, die in einem Cannabis Club als bevollmächtigte Vertreter fungieren, müssen vollständig geschäftsfähig und zuverlässig im Umgang mit Cannabis und dessen Vermehrungsmaterial sein. Sollte eine vertretungsbefugte Person oder ein Mitglied des leitenden Vorstands innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Straftat verurteilt worden sein, ist die Behörde verpflichtet, die Erlaubnis zu verweigern. Allerdings gibt es Ausnahmen: Straftaten, die unter Anwendung des neuen Betäubungsmittelgesetzes nicht mehr als illegal angesehen werden, können auf Antrag aus dem Strafregister entfernt werden. Die Behörden haben außerdem die Befugnis, eine Erlaubnis zu verweigern, falls sie der Meinung sind, dass eine vertretungsbefugte Person nicht die notwendige Zuverlässigkeit aufweist. Anzeichen für Unzuverlässigkeit können laut Entwurf des entsprechenden Gesetzes beispielsweise Drogenmissbrauch oder psychische Krankheiten sein.
Die Verantwortung für den Anbau und die Weiterverarbeitung von Cannabis liegt bei den Cannabis Clubs, deren Betrieb nicht auf Profit ausgerichtet sein darf. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Mitarbeiter zu beschäftigen, die unter die gesetzliche Sozialversicherung fallen. Vereinsmitglieder und diese Beschäftigten sind berechtigt, Cannabis anzupflanzen und herzustellen. Ein Auslagern dieser Tätigkeiten an Dritte ist nicht zulässig.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Clubs regelmäßige Kontrollen zur Qualitätssicherung des produzierten Cannabis durchführen. Bei der Abgabe an Vereinsmitglieder muss eine Reihe von verpflichtenden Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Cannabis-Sorte, der Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).
Ergänzend dazu sind die Clubs verpflichtet, den Mitgliedern begleitendes Informationsmaterial bereitzustellen. Dies dient dazu, Aufklärung über den verantwortungsvollen und sicheren Gebrauch von Cannabis zu fördern.
Es zählt zur zentrale Verantwortung der Cannabis Clubs, gewissenhafte Aufzeichnungen zu führen. Diese sollen Auskunft über die Herkunft des Vermehrungsmaterials geben – wer hat wie viel geliefert. Außerdem ist es wichtig, den aktuellen Lagerbestand des Vermehrungsmaterials sowie des Cannabises zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen die CSCs genau festhalten, welche Mitglieder welche Mengen Cannabis wann von wem erhalten haben.
Die Qualität dieser Dokumentation muss in einem als „ausreichend“ geltenden Maßstäb erfüllt sein, und sie muss „kontinuierlich“ aktualisiert werden. Zudem ist es erforderlich, dass diese Aufzeichnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden. Auf Verlangen müssen die Dokumente elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden können.
Zusätzlich haben die Cannabis Clubs die Verpflichtung, der Behörde bis Ende Januar eines jeden Jahres einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht muss detaillierte Informationen darüber enthalten, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr produziert, verteilt und vernichtet wurde.
Es obliegt der Verantwortung von bestimmten staatlichen Institutionen – die allerdings in diesem Kontext noch zu klären sind – sicherzustellen, dass die Cannabisproduktion in den Clubs den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Behörden haben weitreichende Befugnisse, die von der Untersagung der Abgabe über die Anordnung von Prüfungen bis hin zur Vernichtung von Cannabis reichen. Außerdem können sie in bestimmten Situationen den vorübergehenden Schließungsbeschluss für einen Club fassen. Zusätzlich zum obigen haben die Behörden im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion das Recht, die Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen zu betreten und zu durchsuchen.
Bei einem unerlaubten Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis oder dem privaten Anbau von mehr als drei weiblichen Pflanzen können sowohl Geldbußen als auch Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Personen, die unrechtmäßig mit Cannabis handeln, müssen ebenfalls mit Geld- und Freiheitsstrafen rechnen. Bei gewerbsmäßigem, unerlaubtem Erwerb, Verarbeitung, Verkauf oder Anbau von Cannabis können die möglichen Gefängnisstrafen sogar bis zu fünf Jahre betragen. Die gleiche Strafe kann auch bei der illegalen Abgabe von Cannabis an Minderjährige verhängt werden. Um es zusammenzufassen: Illegale Aktivitäten rund um Cannabis werden weiterhin streng bestraft.
Führungspersonen von Clubs können auch mit Ordnungswidrigkeiten belegt werden, falls sie nicht die notwendigen Schritte zum Schutz von Kindern vor Cannabis ergreifen, die Höchstmenge überschreiten, untaugliches Cannabis ausgeben, ihre Dokumentationspflichten vernachlässigen, Anbau- und Lagerbereiche nicht angemessen sichern und schützen, bei der Abgabe lückenhafte oder fehlerhafte Produktinformationen bereitstellen oder nicht in der Lage sind, ihre Kenntnisse in Beratung und Prävention nachzuweisen.
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