Detailbeschreibung
Crunchies aus Hanfsamen in feinster Qualität
Besonders knusprig durch schonende Röstung
Bei den Hanf-Crunchies von Hempions handelt es sich um geröstete, ungeschälte Hanfsamen in feinster Qualität, gewonnen aus kontrollierter Landwirtschaft in Österreich, frei von jeglichen Zusätzen. Dank einer besonders schonenden Röstung sind die Hanfsamen extrem knusprig und können ihr nussiges Aroma bestens zum Vorschein bringen.
Vegan, laktosefrei und glutenfrei
Die Hanf-Crunchies von Hempions sind vegan, laktosefrei und weisen keine berauschende Wirkung auf. Obwohl sie von Natur aus glutenfrei sind, können erntebedingt Spuren von Gluten enthalten sein.
Hanfsamen – ein Superfood
Hanfsamen können als echtes Superfood verstanden werden, denn sie enthalten lebensnotwendige Fette wie Omega-3 und Omega-6 Fettsäuren, welche für die Gesundheit der Zellen sorgen und eine höhere Leistungsfähigkeit ermöglichen. Zudem weisen Hanfsamen wertvolle Mineralstoffe wie Eisen, Magnesium und Zink auf, die für mehr Energie im Alltag sorgen und den Stoffwechsel sowie das Immunsystem unterstützen. Ein hoher Gehalt an leicht verträglichem Eiweiß und wertvollen Ballaststoffen sorgt außerdem für ein schnelleres Sättigungsgefühl.
Perfekte Zutat für Salate, Suppen und Müslis
Hanf-Crunchies können nicht nur perfekt als Topping für Salate, Cremesuppen, Müslis oder Bowls verwendet werden, sondern eignen sich auch optimal als leckerer und nahrhafter Snack für zwischendurch oder als knusprige Zutat im Teig von Kuchen, Brot und Keksen.
Produktdetails
Gewicht | 50 g |
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Besonderheit | Vegan, laktosefrei und glutenfrei |
Hersteller | |
Geschmack | Gesalzen, Natur, Schoko |
Inhalt | 50g |
Noch unsicher?
Die häufigsten Fragen
Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.
Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.
CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.
Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.
Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.
Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.
- 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
- 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.
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