Hanf im Glück Hanfsamen Pesto

SKU: 18945
  • Hanf im Glück Hanfpesto aus geschälten, gerösteten Hanfsamen
  • Als Brotaufstrich und zu Reis, Kartoffeln, Nudeln oder Bowls
  • Mehr als 85.000 zufriedene Kunden
  • Frei von Konservierungsstoffen und künstlichen Farbstoffen
  • Reich an Proteinen und Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren
  • Geringer CO2 Ausstoß dank kurzer Transportwege
  • Vegan, Vegetarisch, Gluten- und Laktosefrei

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Detailbeschreibung

Hauseigenes Pesto mit Hanfsamen

Unvergleichlich aromatischer Geschmack

Das hochwertige Hanfpesto von Hanf im Glück ist vegan, gluten- und laktosefrei und begeistert durch seinen unvergleichlich aromatischen Hanfgeschmack. Es eignet sich perfekt zu Nudelgerichten sowie zum Würzen und Marinieren und kann dank seiner wertvollen Nährstoffe auch als ausgewogener Brotaufstrich verwendet werden.

Aus naturbelassenen Hanfsamen und bestem Hanföl

Als Rohstoff für dieses gesunde wie leckere Produkt kommen dabei ausschließlich naturbelassene Hanfsamen und feinstes Hanföl zum Einsatz, welche unser österreichischer Partner aus kontrolliert angebauten Nutzhanfsorten gewinnt, deren Anbau nach Norm für biologisch hergestellte Produkte erfolgt.

Hanfsamen – ein natürliches Superfood

Da Hanfsamen nicht nur viel Protein, Ballaststoffe und Antioxidantien enthalten, sondern dem Körper auch gesunde Fettsäuren, wertvolle Mineralien und wichtige Aminosäuren liefern, kann man getrost von einem wahren Superfood sprechen, das sich positiv auf den Stoffwechsel und das Immunsystem auswirkt.

Liebevolle Verarbeitung bester Rohstoffe

Es ist die hohe Qualität der verwendeten Zutaten, die kompromisslose Bio-Arbeitsweise und die liebevolle Verarbeitung, die unser Hanfpesto zu einem nachhaltigen Genuss für jeden Tag machen.

Produktdetails

Gewicht 200 g
Besonderheit

für Hanfliebhaber

Inhalt

80g

Hersteller

Bezahlmöglichkeiten & Versand

Zufriedene Kunden

4,8 von 5 bei 3.882 eKomi Shop Bewertungen

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Neutrale Verpackung

Keine Logos, Namen oder sonstige Infos zum Inhalt

Klimagerechte Verpackung

Verpackt mit Umweltpapier

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Die häufigsten Fragen

Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.

Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.

CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.

Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.

CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.

Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.

Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.

  • 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
  • 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.

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19. Januar 2022

Holger sagt:
Sehr gut, erfüllt meine Erwartungen, empfehle ich!
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8. Januar 2022

Jutta sagt:
Nur 3 Sterne weil meinem Mann hats einfach nicht gescheckt. Wollte mal was neues probieren
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17. August 2021

Isabella Sharton sagt:
Echt der HAMMER!!!