Euphoria Lollipops Cannabis Cola

SKU: 13960
  • Leckere Lollis aus natürlichen Zutaten verfeinert mit ätherischem Cannabisöl und Cola-Aroma
  • Intensiver Cannabis Geschmack mit Cola Aroma
  • Mehr als 85.000 zufriedene Kunden
  • Natürliche Inhaltstoffe
  • Frei von THC

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Detailbeschreibung

Cannabis Lollis mit Cola Aroma

Natürliche Inhaltsstoffe und frei von THC

Diese leckeren Lollipops von Euphoria kombinieren die Aromen von Cola und Cannabis und schaffen auf diese Weise ein unverwechselbar intensives Geschmackserlebnis.

Jeder Lutscher besteht zu 100% aus natürlichen Inhaltsstoffen und ist frei von THC.

Zur Marke

EUPHORIA ist der weltweit größte Produzent von Cannabis Lebensmitteln und vertritt eine Philosophie, die so simpel wie erfolgreich ist:

Erfolg durch die besten Produkte mit dem besten Design zum besten Preis mit dem besten Kundenservice.

Dabei spezialisiert sich EUPHORIA auf außergewöhnliche Produkte, die durch einzigartigen Geschmack zu einem erschwinglichen Preis überzeugen.

Die Leidenschaft für Hanf und die aus dieser Pflanze gewonnenen Wirkstoffe wird im gesamten Handeln der Marke ersichtlich und spiegelt sich

vor allem in der qualitativ hochwertigen Produktpalette wider.

Produktdetails

Gewicht 12 g
Hersteller

Geschmack

Cola

THC

ohne THC

CBD

ohne CBD

Bezahlmöglichkeiten & Versand

Zufriedene Kunden

4,8 von 5 bei 3.882 eKomi Shop Bewertungen

Schnelle Lieferung mit DHL

In 1-3 Tagen bei dir zu Hause

Neutrale Verpackung

Keine Logos, Namen oder sonstige Infos zum Inhalt

Klimagerechte Verpackung

Verpackt mit Umweltpapier

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Die häufigsten Fragen

Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtstoff und fällt somit auch nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelschutzgesetz. Auch ein Report der WHO (World Health Organisation) teilt diese Meinung und stuft CBD zudem als unbedenklich ein.

Isoliertes CBD ist dann als Inhaltsstoff von Lebensmitteln erlaubt, wenn diese Produkte eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel besitzen. Lebensmittel, die nur Hanfmehl oder Hanfsamen enthalten bzw. nur einen rein natürlichen CBD Gehalt besitzen, sind von dieser Einschränkung natürlich ausgenommen.

CBD Lebensmittel, die mit isoliertem CBD angereichert wurden, werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und fallen somit unter die Novel Food Verordnung. Es gibt hier aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel Produkte, die lediglich einen natürlichen CBD Gehalt aufweisen. Generell ist also nicht jedes Lebensmittel mit CBD ein neuartiges Lebensmittel.

Nein, CBD und damit auch CBD Lebensmittel können nicht süchtig machen. Nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018 geht von dem Cannabiswirkstoff CBD keine abhängig machende Wirkung aus. Da CBD auch in keinster Weise zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, besteht aus Sicht der WHO kein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.

CBD wirkt nicht psychoaktiv und ist deshalb auch nicht als Suchtmittel deklariert. Aufgrund der vom deutschen BtmG vorgesehenen Ausnahme für den gewerblichen Handel mit Nutzhanf, der aus EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt wurde, sind CBD Lebensmittel vollkommen legal zu erwerben. In Deutschland können also nicht nur aus weiterverarbeitetem Hanf hergestellte CBD Produkte wie CBD Öle oder CBD Kapseln problemlos erworben werden, sondern auch CBD Lebensmittel liegen innerhalb des Gesetzesrahmen, wenn sie einen THC-Gehalt von unter 0,2% besitzen und von Saatgut mit EU-Zertifizierung stammen.

Ja, CBD Lebensmittel sind in Deutschland sowie weiten Teilen Europas komplett legal. Da alle unsere CBD Lebensmittel ausschließlich aus Pflanzen der EU-Sortenkatalog von Nutzhanfsorten gewonnen werden und grundsätzlich einen THC-Gehalt unter 0,2 % haben, sind diese nach Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom generellen Verbot von Cannabis ausgenommen.

Zusätzlich dazu gab es in Europa und Deutschland bisher zwei richtungsweisende Gerichtsurteile zum Thema Legalität von CBD Blüten.

  • 1. Am 19. November 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
  • 2. Am 24. März 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass auch CBD Blüten an Endverbraucher verkauft werden dürfen.

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5. April 2024

Claudia sagt:
👍🏾
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12. August 2023

Susanne sagt:
Leckerer Geschmack, das ist alles
Verifizierter Kauf Bewertung gegen Gutschein
13. März 2023

Sebastian sagt:
erste Klasse